03.12.2025
Windkraftgebiete endgültig beschlossen – BB-14 bleibt verkleinert
Die Regionalversammlung Stuttgart (das ist das Parlament des Regionalverbandes Stuttgart) hat am 3. Dezember final die Windkraft-Vorranggebiete der Region festgelegt. Der von der Regionalverwaltung nach der zweiten Offenlage vorgelegte Planentwurf wurde unverändert beschlossen. Damit ist auch „unser“ Waldstück BB-14 in der im April verkleinerten Version mit einem 1.200 m-Abstand zur Wohnbebauung Diezenhalde (siehe unten, Datum 02.04.2025) dabei.
7.085 Hektar, das sind 1,9 Prozent der Regionsfläche, sind nun als Windkraftgebiete ausgewiesen; gesetzlich verlangt waren im § 20 KlimaG BW lediglich 6.577 ha (1,8 Prozent). Für uns ist das Ergebnis enttäuschend. Haben die Regionalräte noch im April selbstbewusst von der Landesregierung eine geringere Flächenvorgabe für die dicht besiedelte Region Stuttgart gefordert, so weisen sie jetzt ohne Not sogar acht Prozent Windkraftfläche mehr aus als notwendig. Die Regionalverwaltung hatte nach Auswertung der zweiten Offenlage lediglich geringfügige Streichungen im Umfang von 44 ha vorgenommen und noch gut 500 Hektar „Puffer“ in ihrer Liste stehen gehabt, die zum Vorteil von Mensch und Natur die Bewahrung von manch einem wertvollen Gebiet erlaubt hätten. Ob der „Regenpfeiferacker“ LB-08 davon profitieren sollte als bedeutender Rastplatz für den Vogelzug, BB-14 wegen der dichten Bevölkerung in unmittelbarer Nähe und/oder eine Fläche auf dem Schurwald, wäre Abwägungsangelegenheit der Regionalräte gewesen. Nur: Nichts machen war keine gute Idee.
Begründet wurde die Übererfüllung der Vorgabe mit einer bei Planänderung eventuell notwendigen dritten Offenlage, die zu Zeitverzögerung führe, sowie durch Risiken, wenn aufgrund von Gerichtsentscheidungen nachträglich Gebiete wegfallen und dadurch die 1,8 %-Vorgabe gerissen würde. Das ist fadenscheinig. Die Bundesregierung fordert im § 3 WindBG die Ausweisung von Windkraftgebieten – sanktioniert mit der sogenannten „Superprivilegierung“ nach § 249 BauGB – erst bis Ende 2027. Die Landesregierung hat diese Frist zwar auf September 2025 und damit vor die Landtagsneuwahl verkürzt. Aber das Nichteinhalten bleibt hier ohne Rechtsfolgen und das Datum ist eh schon überschritten. Demokratie braucht Zeit, insbesondere, wenn tausende Einwendungen der Bevölkerung gesichtet und bewertet werden müssen. Das sollte auch unser Ministerpräsident wissen. Und im Fall von gerichtlich verordneten Plananpassungen gibt es bei Unterschreitung der Flächengrenze ausreichend Zeit für eine Nachnomminierung. In der Sitzung wurde bekannt, dass bereits Kommunen Schlange stehen, die noch gern berücksichtigt werden möchten.
„Mit geballter Faust in der Tasche“
Regionalrat Roland Schmid erinnerte für die CDU/ÖDP-Fraktion daran, dass „die Politik die Maßstäbe verschoben“ hat, indem sie „losgelöst von jeder Lebensrealität“ der Windkraft gesetzlich ein „überragendes öffentliches Interesse“ zugeschrieben hat und so notwendige Abwägungen verhindert. Er könne dem Plan nur „mit geballter Faust in der Tasche“ zustimmen. Es sei schwer, „im äußerst dicht besiedelten Raum eine Flächenkulisse für raumgreifende Windkraftanlagen zu erarbeiten, die … den Menschen wichtige Schutzgüter nicht völlig ausblendet … und ein Mindestmaß an Akzeptanz bei den dort lebenden Menschen erreicht.“
Thomas Bernlöhr, Sprecher der Freien Wähler stellte fest: „Zu einzelnen Standorten gibt es weiterhin sehr unterschiedliche und intensive Bewertungen: Beim Abstand zur verdichteten Wohnbebauung, beim Trinkwasserschutz, bei der Geräuschemission, der Umzingelung, beim Denkmalschutz, dem Artenschutz und den Rastvögeln.“ Da aber aus der „Rechtsaufsicht“ die Aussage kam, eine neuerliche Planänderung müsste mit einer weiteren Offenlage einhergehen, wolle er dem jetzt vorgelegten Plan zustimmen. Auch Albrecht Braun, FDP, beklagte das Agieren der Landesregierung „mit unangemessenem Zeitdruck, wechselnden Planungsvorgaben und windelweichen rechtlichen Positionierungen“ und schließt: „Viele überzeugte Windkraftgegner ignorieren, dass eine knapp erreichte Zielerfüllung das Risiko des Horrorszenarios ‚Superprivilegierung‘ birgt.“
Bündnis 90/Die Grünen würde gern mehr Windkraftgebiete sehen. Mit Blick auf den Klimawandel als „die größte planetare Krise unserer Zeit“ bedauert Leo Buchholz, dass durch „voreilige“ Streichung „wegen der sogenannten Überlastungsgründe“ Windkraftflächen wegfielen: „Es wäre noch deutlich mehr gegangen.“
Ebenso heißt es von Marc Dreher, Die Linken/Piraten/SÖS: „Als Fraktion war es immer unser Wunsch, deutlich mehr Flächen in die Plankulisse aufzunehmen, als nun im heutigen Entwurf stehen.“ Und weiter: „Genossenschaftlich getragene Energieprojekte tragen zu höherer Akzeptanz vor Ort bei“, dabei „sollte Artenschutz und Klimaschutz wo immer möglich nicht gegeneinander ausgespielt werden.“
Über die Sprecherin der SPD Fraktion, Ines Schmidt, schreibt der Regionalverband in seiner Presseerklärung: „Besonders kritisierte sie, dass der Region Stuttgart das gleiche Flächenziel wie ländlichen Räumen auferlegt werde: ‚Gleichbehandlung ist nicht automatisch fair.‘“
Mehr Mut gewünscht
Wir hätten uns bei den Regionalräten mehr Mut gewünscht, die Flächenfestsetzung auf das unumgängliche Maß zu begrenzen. Es war die AfD, die den Finger in die offene Wunde gelegt hat und auf Widersprüche gegenüber früheren Aussagen hinwies. Nikolaos Boutakoglou: „Wir würden uns jetzt vollkommen unglaubwürdig machen, wenn wir mehr als die Mindestanforderung liefern würden. In diesem Sinn haben auch Vertreter anderer Fraktionen sich bisher geäußert.“ Die AfD beantragte die Streichung einer Reihe namentlich genannter Gebiete, die zusammen allerdings die 1,8 %-Latte gerissen hätten. Ihr Antrag fand ebenso wenig Zustimmung wie eine Reihe von Streichungsanträgen des fraktionslosen Regionalrats Walter Müller. Interessant vielleicht die Antwort auf eine Frage von Müller nach dem Waldanteil an den ausgewiesenen Flächen: Es sind im Mittel 72,9 Prozent, bei BB-14 sogar 82,4 Prozent.
Bei Gegenstimmen der AfD und der Fraktionslosen votierten alle anderen Fraktionen einhellig für den vorgelegten Windkraft-Regionalplan. Die 3.650 aus der Öffentlichkeit und von Trägern öffentlicher Belange beim Verband eingereichten Stellungnahmen (siehe unten, Datum 25.11.25) blieben mit dieser Entscheidung weitgehend ohne Resonanz, die zweite Offenlage wirkt dadurch wie eine lediglich die Form wahrende Schauveranstaltung. Das dürfte die weit verbreitete Politikverdrossenheit nicht gerade mindern.
Auf lokale Ebene weitergereicht
Die Auseinandersetzung um die Windkraft ist mit dem Satzungsbeschluss der Regionalversammlung auf die lokale Ebene weitergereicht. Dabei ist der Landkreis Böblingen mit 25 von 90 Windkraftgebieten und einem Drittel der ausgewiesenen Gebietsflächen besonders betroffen. Mit 2.438 ha sind vier Prozent der Landkreisfläche für Windkraftanlagen reserviert. Es wird dort zukünftig nur noch darum gehen, ob die Grundeigentümer ihren Boden hergeben wollen und ob ein Windstrom-Investor eine profitliche Verwertung seines Kapitals sieht. Die sonst übliche Bauplanungshoheit der Kommunen ist bei den Vorranggebieten ausgehebelt. Die Genehmigung durch das Landratsamt dürfte keine Hürde sein, da wegen dem im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgeschriebenen „überragenden öffentlichen Interesse“ der Windkraftanlagen bei Abwägungsentscheidungen regelmäßig der Investor gewinnt und außerdem Naturschutzbelange im Genehmigungsverfahren so gut wie keine Rolle mehr spielen dürfen.
Abschließend: Wir freuen uns, dass im Verlauf des Planungsprozesses im Regionalverband eine Vergrößerung des Abstandes zwischen dem Wohngebiet Diezenhalde und dem Windkraft-Vorranggebiet BB-14 erreicht wurde und dadurch die zu erwartenden Belastungen teilweise verringert werden – wenn auch ein Windpark auf der Restfläche noch genug Unbill bereiten würde. Deshalb werden wir weiterhin dafür eintreten, dass kein Teil unseres Naherholungswaldes an die Stromindustrie verpachtet wird.
Werden jetzt Windräder im BB-14-Wald aufgestellt?
Die Stadt Böblingen hätte das gern, immerhin hat sie in ihr Klimaneutralitätskonzept hineingeschrieben, dass sich bis 2035 mindestens vier Windräder auf Böblinger Gemarkung drehen sollen. (Siehe auch Seite „Kommunen“, Datum 21.05.2025.) Dazu steht neben BB-14 noch das Gebiet BB-20 vor der Gemarkungsgrenze zu Musberg zur Verfügung, Eigentümer dort ist das Land.
Aber so schnell geht das nicht. Zunächst muss der Regionalverband seine Windkraftplanung dem aufsichtsführenden Landesministerium für Landesentwicklung und Wohnen anzeigen, welches drei Monate Zeit hat, Einwendungen zu formulieren. Erlangt der Plan Rechtskraft, so bedeutet dies, dass in den ausgewiesenen Flächen Windkraftanlagen gebaut werden dürfen, aber nicht müssen. Für einen Windradbau ist ferner Voraussetzung, dass der Grundeigentümer zustimmt und das Landratsamt den Bau technisch genehmigt. Grundeigentümer bei BB-14 sind die Kommunen Böblingen, Holzgerlingen und Ehningen, deren Gemeinderäte unabhängig voneinander über die Verpachtung ihres kommunalen Anteils befinden müssten.
Kommunen sind gefragt
Die Stadt Böblingen wurde im November 2024 vom Gemeinderat aufgefordert, ihre Windparkaktivitäten zurückzuhalten, bis der Regionalverband über das Gebiet BB-14 abschließend entschieden hat. (Siehe Seite „Kommunen“, Datum 20.11.2024) Das ist jetzt der Fall und es könnte nun eine Debatte beginnen, ob und wie das Projekt fortgeführt werden soll. Die Gemeinde Ehningen fordert für ihr Wohngebiet Herdstelle bei der Abstandsregelung eine Gleichbehandlung. Die kann sie erreichen, indem sie Entsprechendes in einen möglichen Verpachtungsvertrag hineinschreibt, was die zur Verfügung stehende Windkraftfläche weiter verringert. Holzgerlingen würde bei einer Neubeplanung des reduzierten BB-14-Geländes nach Aussage der Investoren (siehe unten, „BB-14-Investoren sehen Felle davonschwimmen“) vermutlich stärker belastet, als nach dem ursprünglichen Plan vorgesehen. Auch hier bestünde die Möglichkeit, in einem Verpachtungsvertrag geeignete Abstandswerte zu vereinbaren, so dass die gewünschte „Gleichbehandlung“ mit der Diezenhalde erreicht wird.
Wir von der Initiative Lebenswertes Böblingen treten dafür ein, dass keine Verpachtung an Windkraftbetreiber stattfindet und der Naherholungswald in seiner ganzen Pracht erhalten bleibt.
Die seit einem Jahr voreilig tätige Investorengruppe SOWITEC/SWS/SWBB hat mit der absehbaren Verkleinerung des potenziellen Windparkgeländes im April ihre Aktivitäten „vorerst“ eingestellt, bis „die Interessen und Absichten der Kommunen klar und die neuen Förderregeln für die Windenergie bekannt sind.“ Die Absichten der Kommunen könnten wie eben beschrieben im Frühjahr 2026 ausformuliert werden. Wir werden diesen Prozess aufmerksam begleiten.
… und die Investoren werden rechnen
Bleibt die Frage nach den Fördermöglichkeiten. Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, dass die bislang geltende besonders hohe EEG-Förderung für „unwirtschaftliche Schwachwind-Standorte“, wie sie bei uns herrschen, auf Kosteneffizienz überprüft werden soll. Ferner läuft das EEG-Instrument Ende 2026 aus und muss laut EU anders gefasst werden, was die Bedingungen für Betreiber vermutlich ungünstiger machen wird. Sowieso steckt die Regierung ihr knappes Geld derzeit lieber in die Rüstungs- als in die Windkraftindustrie. Schließlich beklagen sich die ausgebremsten BB-14-Investoren, dass sie auf der Restfläche wohl nur drei statt ursprünglich fünf Windräder unterbringen können, „was die Tragfähigkeit des gesamten Projekts infrage stellt.“
Ob unter diesen Bedingungen die Windkraftplanung in unserem Naherholungswald wieder aufgenommen wird? Es bleibt spannend.
Erste Signale deuten darauf hin, dass die Planungen auch weiterhin pausieren. (Siehe Seite „Kommunen“, Datum 19.12.2025)
25.11.2025
Auswertung der Windkraft-Stellungnahmen (Offenlage 2) veröffentlicht
Im Rahmen einer „Zweiten Offenlage“ sind im Juni/Juli beim Regionalverband Stuttgart 3.650 Stellungnahmen zu seinem im April überarbeiteten Planentwurf für Windkraft-Vorranggebiete (siehe unten, Datum 28.05.2025) eingegangen. Sie wurden von der Geschäftsstelle ausgewertet und jetzt in tabellarischer Form veröffentlicht. Die zahlreichen Eingaben der Bevölkerung zu BB-14 sind dabei auf 40 Seiten in 170 Punkten zusammengefasst. Deutlicher Protest gegen den geplanten Windpark BB-14 kam auch vom NABU Gärtringen-Herrenberg-Nufringen und vom Landesnaturschutzverband (LNV).
Der Umweltsteckbrief für BB-14 wurde vom Regionalverband noch einmal erweitert.
Die Einarbeitung der Stellungnahmen in die Planansätze führte allerdings nur zu geringen Änderungen. So soll das Gebiet BB-14 nach den Vorstellungen der Regionalverwaltung in der im April verkleinerten Version fortbestehen. Ob das tatsächlich so bleibt, berät die Regionalversammlung abschließend am 3. Dezember in öffentlicher Sitzung. Der vorgelegte Entwurf für die Windkraft-Vorranggebiete umfasst jetzt 7.085 ha, das sind 1,9 Prozent der Regionsfläche. Gesetzlich gefordert sind 1,8 Prozent = 6.577 ha. Es steht also noch eine Fläche von rund 500 Hektar zur Verfügung, die aus der Planung genommen werden könnte. Ein vollständiges Streichen von BB-14 würde davon 98 ha „verbrauchen“. Wir von der Initiative Lebenswertes Böblingen haben die Regionalräte gebeten, ihren Spielraum entsprechend zu nutzen.
In der Sitzungsvorlage für den 3. Dezember heiß es: „Die Regionalversammlung berät abschließend über die Stellungnahmen der ersten und zweiten Offenlage sowie die regionalplanerische Wertung und wägt die Belange gegeneinander und untereinander ab.“ Es wird also nicht erwartet, dass die von der Geschäftsstelle vorgelegten Entwürfe für Windkraftgebiete so kritiklos durchgehen. Vorgenommene Änderungen werden vermutlich eine weitere Offenlage mit Beteiligungsmöglichkeiten der Bevölkerung nach sich ziehen.
Öffentliche Sitzung der Regionalversammlung Stuttgart am Mittwoch, den 3. Dezember 2025 um 15.30 Uhr im Konferenzsaal der Sparkassenakademie, Pariser Platz 3A, Stuttgart.
Wir werden auf der Sitzung präsent sein und gespannt zuhören, zu welchem Ergebnis unsere Regionalvertreter kommen.
Diskussion um „Lex Diezenhalde“
Die im April von der Regionalversammlung beschlossene Vergrößerung des Abstands zwischen dem Böblinger Wohngebiet Diezenhalde und dem Gebiet BB-14 „wegen der außerordentlich hohen Siedlungsdichte und der daraus folgenden, gegenüber allen anderen Flächen besonderen Situation“ (siehe unten, Datum 02.04.2025) fand als „Lex Diezenhalde“ regen Widerhall in den Stellungnahmen. Aus Kommunen wie auch aus der Bevölkerung wurde darauf verwiesen und „Gleichbehandlung“ verlangt: „Wenn der Regionalverband für Böblingen einen Vorsorgeabstand von 1.200 Meter für erforderlich hält, dann verdient die Landbevölkerung auf dem Schurwald den gleichen Gesundheitsschutz (Gleichbehandlungsgrundsatz)“, heißt es beispielsweise aus Uhingen und fast wortgleich aus anderen Schurwaldgemeinden.
Die Antwort der Regionalplaner („Regionalplanerische Wertung“): „Der angeführte Abstand im Bereich BB 14 … ergab sich aus der Gesamtbetrachtung der eingegangenen Hinweise. Maßgeblich ist dabei nicht die Kategorisierung von Stadt- und Landbevölkerung, sondern die konkrete städtebauliche Situation: Kein anderes geplantes Vorranggebiet dieser Größe liegt im Süden einer derart verdichteten Wohnbebauung. Gesundheitliche Aspekte spielen bei der Betrachtung keine Rolle. Somit ist auch keine Relativierung des Gesundheitsschutzes der Bewohnenden ländlicher Räume mit dieser Entscheidung verbunden. Der angeführte „Gleichbehandlungsgrundsatz“ bezieht sich nur auf Sachverhalte, die auch vergleichbar sind. Wie dargelegt ist die Situation sowohl bezogen auf Lage wie auch Dimension in der Region einmalig.“
Diese Antwort bekam auch die Gemeinde Ehningen, die eine Ungleichbehandlung des Wohngebietes Herdstelle vorbrachte, sowie Holzgerlingen, das nach der Gebietsverkleinerung ungünstigere Bedingungen für das Aufstellen von Windrädern sieht und die „flächendeckende Betroffenheit aller rund 9.000 Einwohnerinnen und Einwohner der Diezenhalde“ bezweifelt.
Verfahrensvorschlag aus Holzgerlingen
Holzgerlingen unterbreitet ferner einen Verfahrensvorschlag, nach dem mittels eines mathematischen Models die Zahl der Einwohner im Umkreis eines Windrades ermittelt und darüber eine allgemeingültige „belastungsgerechte Abstandsregelung“ gefunden werden soll. Die Zahl der betroffenen Einwohner sei ins Verhältnis zum erwarteten Energieertrag zu setzen, was zu einer „gleichwertigen Behandlung aller betroffenen Kommunen“ führen soll. Auch hier handelt sich die Stadt eine Absage ein: „Das Gebiet (Diezenhalde) ist relativ dicht besiedelt, zudem aber auch nach Süden orientiert und damit auf das geplante Vorranggebiet ausgerichtet. Eine vergleichbare Situation findet sich an anderer Stelle in der Region Stuttgart nicht. Daher ist auch die vorgeschlagene Vorgehensweise wenig zweckdienlich, da nur die Einwohnerzahl / Dichte berücksichtigt wird, nicht jedoch die Exposition der Wohnbebauung. Gerade das benachbarte Wohngebiet auf Gemarkung Holzgerlingen belegt den maßgeblichen Unterschied: Im Bereich Diezenhalde sind Balkons, Terrassen, größere Fenster der Wohnzimmer nach Süden orientiert und damit auf das geplante Vorranggebiet ausgerichtet. Dementgegen sind im südlich an das Vorranggebiet angrenzenden Teil Holzgerlingens vornehmlich Erschließungsanlagen, Treppenhäuser, Bäder etc. auf das nördlich gelegene Vorranggebiet ausgerichtet. Diesem signifikanten Unterschied kann mit der geplanten Vorgehensweise nicht hinreichend Rechnung getragen werden.“
Die Stadt Böblingen hat sich jeglicher Stellungnahme enthalten. Zur Diskussion im Böblinger Gemeinderat um diese Frage siehe unsere Seite „Kommunen“, Datum 22.07.2025.
BB-14-Investoren sehen Felle davonschwimmen
Bemerkenswert ist auch die Stellungnahme der Stadtwerke Stuttgart, die federführend für die ausgebremsten Investoren des Windparks BB-14 sich über die Verkleinerung des Gebietes beklagen. Sie stellen sich mit ihren geplanten Industrieanlagen im Wald als wahre Naturschützer dar „mit einem in besonderem Maße auf Akzeptanz, Naturverträglichkeit und geringe Belastung ausgerichteten Konzept“, das jetzt leider nicht mehr aufgehen würde: „Durch die neue Abstandsregelung müssten voraussichtlich zwei der fünf geplanten Anlagen entfallen, was die Tragfähigkeit des gesamten Projekts infrage stellt. Die verbliebenen Anlagen müssten zudem deutlich verschoben werden, was neue, erhebliche Zielkonflikte erzeugt: WEA 2 würde in einen ökologisch hochwertigen alten Eichenbestand verlagert – ein Eingriff, der aus Naturschutzsicht kritisch zu bewerten ist. WEA 5 müsste in ein topografisch ungünstiges Tal mit deutlich schlechteren Windverhältnissen verlegt werden; zusätzlich wäre die Zuwegung nur über zwei Biotope möglich. … Gleichzeitig würde die Belastung auf andere Ortsteile und Gemeinden verlagert – entgegen dem Ziel einer ausgewogenen und akzeptanzorientierten Planung. Fazit: Die Erhöhung des Abstands zum Wohngebiet Diezenhalde verhindert aus unserer Sicht die Umsetzung eines ökologisch tragfähigen, technisch durchdachten und wirtschaftlichen Windenergieprojekts im Vorranggebiet BB-14.“ Auch hier gab es aus dem Regionalverband wieder nur die Standardantwort.
Lob aus dem Verkehrsministerium
Es wurden auch Stellungnahmen eingereicht, die die Verkleinerung der BB-14-Fläche ausdrücklich gutheißen. Der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg (LNV) schreibt: „Wir begrüßen die Verkleinerung der Fläche des Vorranggebietes und Vergrößerung des Abstandes zum Wohngebiet Diezenhalde in Böblingen. Die Sperrwirkung der möglichen Windkraftanlagen für den Wildwegeverbund und den Biotopverbund zwischen Glemswald und nördlichem Schönbuch wird dadurch zwar etwas verringert, aber nicht aufgehoben. Wir lehnen das gesamte Gebiet jedoch ab.“
Und Winfried Hermanns Landesministerium für Verkehr lobt: „Positiv ist zudem, dass das VRG BB-14 verkleinert worden ist und nun in einem deutlich größeren Abstand zu der bestehenden Grünbrücke Hörnleswald an der B 464 bei Holzgerlingen (Böblingen) liegt.“
Die Böblinger Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen fordert dagegen die Rücknahme der BB-14-Verkleinerung, da sie das „ambitionierte Klimaschutzkonzept“ des Landkreises gefährde, welches der Windkraft „den weitaus größten potenziellen Anteil an der zukünftigen Stromerzeugung durch erneuerbare Energien“ zuschreibt. Außerdem sei der Gleichbehandlungsgrundsatz unseres Grundgesetzes verletzt. „Die Begründung, dass der Böblinger Stadtteil Diezenhalde aufgrund der hohen Wohndichte einen besonderen Schutzstatus zuerkannt bekommt, ist unangemessen.“ Auch hier gab es aus dem Regionalverband wieder die schon bekannte Standardantwort.
Ebenfalls verlangt die Böblinger Gemeinderatsfraktion dieser Partei „nachdrücklich“ die Rücknahme der Abstandsvergrößerung, „so dass ein ökologisch und ökonomisch optimaler Windpark in der Region entstehen kann“. Währenddessen fordern die CDU- und FDP-Fraktionen in einer gemeinsamen Erklärung, BB-14 gänzlich aus der Raumordnungsplanung herauszunehmen: „Gerade die Funktion als Erholungswald, der Landschaftsschutz und die historischen Sichtbeziehungen im Hinblick auf das Schlossgut Mauren lassen gar keinen anderen Schluss zu.“
02.08.2025
Öffentlichkeitsbeteiligung zur Windkraftplanung beendet
Vom 2. Juni bis 1. August hatte die Bevölkerung Gelegenheit, eine Stellungnahme zur geänderten Windkraftplanung beim Regionalverband Stuttgart abzugeben. Die dazu angebotene digitale Beteiligungsplattform meldet 1.617 Einträge, zahlreiche weitere Eingaben wurden per Email eingereicht. Diese Stellungnahmen werden jetzt vom Regionalverband ausgewertet. Voraussichtlich am 3. Dezember 2025 wird die Regionalversammlung endgültig mit einem Satzungsbeschluss über den Kanon der Windkraft-Vorranggebiete in der Region Stuttgart entscheiden.

Dieses ist die Stellungnahme, mit der wir von der Initiative Lebenswertes Böblingen uns an den Regionalverband gewandt haben. (Zum Download bitte auf das Bild klicken). Und hier finden Sie die Stellungnahme, die wir anlässlich der ersten Beteiligungsrunde 2023/24 eingereicht haben.
28.05.2025
Regionalverband veröffentlicht zweiten Plan-Entwurf zu Windkraft
Der Regionalverband Stuttgart hat einen überarbeiteten Plan-Entwurf für Windkraft-Voranggebiete veröffentlicht. Mit 89 von ursprünglich 106 potenziellen Windkraftflächen in der Region, davon 24 von ursprünglich 32 im Landkreis Böblingen, startet er in die gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlegung). Die Änderungen gegenüber dem ersten Planentwurf sind umfassend: 20 Gebiete wurden gestrichen, 43 verkleinert, 7 vergrößert oder neu hinzugefügt; lediglich 39 Gebiete blieben unverändert.
Auf den im Oktober 2023 erstmals vorgelegten Planentwurf gab es über 6.500 Stellungnahmen aus der Bevölkerung (darunter überdurchschnittlich viele mit Bezug auf das Böblinger Gebiet BB-14), so dass eine Neufassung erforderlich war – mit für BB-14 erfreulichem Ergebnis: „Wegen der außerordentlich hohen Siedlungsdichte und der daraus folgenden, gegenüber allen anderen Flächen besonderen Situation“ wurde der Abstand zum Wohngebiet Diezenhalde von den üblichen 800 auf 1.200 Meter vergrößert und die Windkraftfläche entsprechend verkleinert. (siehe unten, Datum 02.04.2025) Dies geschah nicht zuletzt „als Reaktion auf die sehr vielen Stellungnahmen aus der Bürgerschaft“, so das Böblinger Amtsblatt.
Diese Karte des Regionalverbands zeigt die neu gefassten Grenzen des möglichen Windkraftgebietes BB-14 (schwarz gestrichelt). Der Abstand zur Diezenhalde beträgt im Vergleich zum ursprünglichen Plan (siehe unsere Startseite) 1.200 Meter. Orange haben wir die Gemarkungsgrenzen Böblingen / Ehningen / Holzgerlingen eingezeichnet.
Zur Beachtung: Dieses Gebiet ist so noch nicht beschlossen. Je nach Bewertung der jetzt eingehenden Stellungnahmen kann die Regionalversammlung das Windkraftgebiet so belassen, gänzlich streichen oder zur ursprünglichen Größe wieder zurückkehren.
Komplettstreichung von BB-14 ist möglich
Die 89 vorgeschlagenen Vorranggebiete in der Region umfassen eine Fläche von zusammen 71,3 km², das sind 2,0 Prozent der Regionsfläche. Die Landesregierung verlangt eine Ausweisung von Windkraftflächen im Umfang von 1,8 Prozent, also 65,8 km². Es besteht damit Raum, im Verlauf des jetzigen Planungsverfahrens gut fünf Quadratkilometer Planungsfläche zu streichen, ohne das vorgegebene Flächenziel zu verfehlen. Die Restgröße von BB-14 nach der Verkleinerung beträgt 0,98 km². Ein Wegfall dieser Fläche würde also im Rahmen der Regionalplanung gut möglich sein.
Die Initiative Lebenswertes Böblingen freut sich, dass die Regionalversammlung die besondere Belastungssituation für die Diezenhalder Wohnbevölkerung anerkannt hat, wo 9.000 Menschen in unmittelbarer Nähe zu einem geplanten Windpark leben und beim vorherrschenden Südwestwind dem Lärm und anderer Unbill der Anlagen voll ausgesetzt sind. Aus dem Böblinger Rathaus war bislang kein solches Einfühlungsvermögen zu vernehmen. Wir begrüßen die Vergrößerung des Abstands zwischen Windkraftfläche BB-14 und dem Wohngebiet. Dies reduziert tagsüber den im Wohngebiet eingetragenen Lärm um 2-3 dB und auch die Belästigung durch Schattenwurf der Rotoren wird geringer sein. Für den Nachtbetrieb hingegen werden nach wie vor die Anlagen nur soweit abgeregelt, dass die zulässigen (immer noch belästigenden) Immissionswerte gerade noch eingehalten werden. Hier ändert sich nichts. Und auch bei der Nutzung des Waldes zu Freizeitzwecken ergibt sich keine Verbesserung, wenn die Windräder bloß ein paar Hundert Meter verschoben werden. Betriebslärm und Waldrodung für Zuweg und Standfläche trüben den Erholungsgenuss nach wie vor. Und das für eine so große Zahl von Betroffenen! Ebenso bleiben die Beeinträchtigungen für die Natur und die Beschädigung als Klimaschutz- und Bodenschutzwald bestehen.
Wir treten weiterhin für die komplette Streichung von BB-14 als Windkraftgebiet ein. Wir lassen uns auch nicht dadurch besänftigen, dass die Windparkprojektierer SOWITEC, Stadtwerke Böblingen und Stadtwerke Stuttgart ihre Planungen „vorerst“ eingestellt haben. Der Böblinger Oberbürgermeister spekuliert schon, „in welcher Form die Regionalversammlung im vierten Quartal 2025 das Vorranggebiet BB-14 ausweist und ob sich darauf aufbauend ein neues, umsetzbares und für die Bürgerschaft akzeptables Windpark-Layout entwickeln lässt.“ (Kreiszeitung 04.04.25)
Nur eine komplette Streichung von BB-14 aus der Liste der Windkraftgebiete garantiert langfristig Ruhe für die Bevölkerung!
02.04.2025
Regionalversammlung überarbeitet Windkraft-Pläne:
BB-14 wird verkleinert
Am 2. April 2025 hat die Regionalversammlung, das ist das Parlament des Verbandes Region Stuttgart, revidierte Planentwürfen ihrer Windkraft-Vorranggebiete beschlossen. Die Bevölkerung wird demnächst um Stellungnahmen dazu gebeten.
Das Wichtigste vorweg
Das Vorranggebiet BB-14 zwischen Böblingen, Holzgerlingen und Ehningen wurde verkleinert. Der Abstand zum Wohngebiet Diezenhalde soll „wegen der außerordentlich hohen Siedlungsdichte und der daraus folgenden, gegenüber allen anderen Flächen besonderen Situation“ , von 800 m auf 1.200 m vergrößert werden. Mit dieser Darstellung versuchen wir, die neue Situation zu veranschaulichen:
Was bedeutet das für die Böblinger Bevölkerung? Einige der von den Windparkbietern voreilig definierten Windradstandorte entfallen, beziehungsweise müssen weiter nach Westen verlegt werden. Auf der Diezenhalde verringert sich bei Standortverschiebung tagsüber der Windkraftlärm um 2 bis 3 dB. Nachts wird er vermutlich gleich bleiben, denn nach wie vor werden die Anlagen genau soweit abgeregelt, dass das zulässige Immissionslimit gerade nicht überschritten wird. Auch bei der Nutzung als Naherholungsgebiet und beim Naturschutz wird es keine Entspannung geben. Windradwummern im Wald, wie auch Abholzung, Bodennivellierung und -verdichtung für Wege und Stellplätze gibt es immer noch.
„Ob unter diesen Umständen das Projekt weiter betrieben werden kann, müssen wir uns vor Ort anschauen und mit unseren Partnern besprechen“, erklärt Windparkplaner Sowitec gegenüber der Sindelfinger Zeitung (SZ). „Der Windpark wackelt“, heißt es in der Böblinger Kreiszeitung (KRZ). Die Planung muss von vorn beginnen. Diejenigen Gemeinderäte, die den Verhandlungsbeginn mit den Projektierern bis nach der Entscheidung der Regionalversammlung vertagen wollten, haben recht behalten.
Die Bietergemeinschaft um das Windparkprojekt BB-14 will laut einer Presseerklärung vom 4.4.25 die Planungen „vorerst“ einstellen. Sie wartet auf eine Bewertung der neuen Situation durch die Kommunen. Auch sei die EEG-Förderung bei Beantragung nach 2026 noch unklar.
Gleichbehandlung?
„Die nachträgliche einseitige Sonderregelung für die Diezenhalde halte ich unter dem Gesichtspunkt des Gleichbehandlungsgrundsatzes für hochproblematisch“, wird der Ehninger Bürgermeister Rosengrün von der KRZ zitiert. Ihn irritiere, dass die Regionalräte in ihrer Entscheidung die „kommunale Ebene“ nicht einbezogen hätten. Holzgerlingens Bürgermeister Delakos zeigt sich gegenüber der SZ enttäuscht, „dass es uns nicht vergönnt wird, selbst über unsere Flächen zu bestimmen“. Mit „uns“ meint er wohl die drei Bürgermeister, die das Projekt gegen teils deutlichen Widerstand der Bevölkerung puschen.
Bei keinem anderen geplanten Windkraftgebiet der Region wohnen so viel Tausend Menschen in solch nächster Nachbarschaft, wie beim Wohngebiet Diezenhalde, noch dazu in einer wichtigen Frischluftschneise für die Stadt, die neben schon bestehendem Verkehrsschall jetzt auch noch Windrad-Betriebslärm eintragen soll. Man kann nachvollziehen, dass die Regionalversammlung eine „Lex Diezenhalde“ für gut begründet ansieht. „Gleichbehandlung“ können die beiden anderen Kommunen leicht herstellen, indem sie in ihren Windparkverhandlungen mit den Projektierern ebenfalls auf einen 1.200 m-Abstand bestehen. Ein Windpark-Ausschreibungskriterium war bekanntlich: „Standorte der Anlagen sollen die Belastungen der Anwohnenden möglichst minimieren.“ Dem ist die Regionalversammlung ein Stück weit nachgekommen. Man sollte sie loben, statt sie säuerlich zu kritisieren.
Die neuen Flächenausweisungen wurden jetzt nicht rechtskräftig festgesetzt, sie sind noch veränderbar. Ein Satzungsbeschluss wird erst nach den Sommerferien erfolgen, wenn das neuerliche Beteiligungsverfahren ausgewertet ist.
Die Initiative Lebenswertes Böblingen begrüßt die Reduzierung der Fläche BB-14 als ersten Schritt auf dem Weg zum Erhalt der Lebensqualität im Böblinger Süden. Sie sieht aber weiterhin massive Beeinträchtigungen beim Naturschutz und den Naherholungsmöglichkeiten, sowie durch drohende Lärmbelastung und wird im kommenden Beteiligungsverfahren weiter für die komplette Rücknahme dieses Windkraftgebietes eintreten. Böblingens Oberbürgermeister Dr. Belz will nach Meldung der KRZ die neue Situation im Gemeinderat besprechen und bewerten, „einschließlich der Akzeptanz der Bevölkerung“. Zeichnet sich da eine Lösung ab?
Region unter Druck der Landesregierung
Und jetzt der Reihe nach: Eine Landesvorgabe zwingt den Regionalverband, 1,8 Prozent seiner Fläche als Windkraft-Vorranggebiet auszuweisen. Im Oktober 2023 hat die Regionalversammlung einen ersten Entwurf zur Flächenplanung mit 106 vorgesehenen Flächen vorgelegt (siehe unten, Datum 25.10.23). Nach Auswertung der eingegangenen über 6.500 Stellungnahmen wurden diese Gebiete von den Regionalplanern in ihrer Sitzungsvorlage auf 93 reduziert. Im Kreis Böblingen sollten sechs von 32 Gebiete gestrichen und 20 weitere verkleinert werden. Nur sechs blieben wie ursprünglich geplant bestehen. BB-14 gehörte zunächst zu dieser Gruppe der unveränderten Vorranggebiete. Was war passiert?
Es hatte sich im Beteiligungsverfahren herausgestellt, dass etliche Gebiete in der Region aus zwingenden gesetzlichen oder planerischen Gründen so nicht bestehen bleiben können. Dabei ging es unter anderem um übersehene Aussiedlerhöfe, Militär- und Flugplatznähe, Wasserschutzgebiete, bestehende Bauleitpläne oder um die „Vermeidung einer visuellen Überlastung durch die Umzingelung von Ortslagen“. Mit diesen „harten“ Ausschlussgründen war der ursprünglich bestehende Flächenpuffer – im Erstentwurf wurden 2,6 statt der geforderten 1,8 Prozent der Regionsfläche ausgewiesen – fast vollständig aufgebraucht. Es stand noch eine disponible Fläche von 414 ha (0,11 Prozent der Regionsfläche) zur Verfügung, die aber nach Meinung der Regionalverwaltung aus Vorsorgegründen nicht angetastet werden sollte. Zum Vergleich: BB-14 umfasst eine Fläche von 179 ha.
Andererseits gab es etliche weitere Vorranggebiete, die für die anliegende Bevölkerung und die Natur auch nach Meinung der Region eine unbillige Härte darstellen. Viele in der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachten Argumente – auch bezüglich BB-14 – tragen einen Bearbeitungsvermerk wie: „Die Vorgaben zur Erreichung des Flächenziels lassen zudem nur sehr geringe Spielräume zu, um diesen Belang in der Abwägung stärker zu gewichten.“
In den Dokumenten des Verbandes wird eine deutliche Kritik geführt, dass die Landesregierung eine Flächenvorgabe des Bundes undifferenziert an die 12 Regionalverbände durchgereicht hat. Das sei nicht sachgerecht und benachteilige insbesondere den Ballungsraum um Stuttgart mit seiner hohen Siedlungsdichte und geringem Winddargebot, wo dadurch notwendige Abwägungen nicht durchgeführt werden könnten.
Unter diesem Link findet man Dokumente des Regionalverbandes, die die eingegangenen Windkraft-Stellungnahmen der ersten Offenlage zusammenfassen und bewerten. (Unter diesem Gesichtspunkt interessant: Anlagen 1.1 bis 1.4 und 1.6)
Regionalversammlung zeigt sich selbstbewusst
Auch die Regionalversammlung als entscheidungstreffendes Gesamtplenum zeigte sich in ihrer Sitzung äußerst unzufrieden mit der aufgenötigten Zwangslage. Man sei kein Befehlsempfänger, hörte man in den Reden selbstbewusst. Die Regionalräte nahmen die Windkraftplanung eher unter Protest vor und hätten die teils erheblichen Beeinträchtigungen der Bevölkerung und der Natur gern zum Beispiel durch großzügigere Abstandsregelungen verringern wollen. Es wurde darauf hingewiesen, dass Nachbarregionen Siedlungsabstände von 1.000 m oder mehr ausweisen können, während der Verband Stuttgart mit zu knappen 800 m rechnen muss, um die geforderte Fläche zusammenzubekommen.
Ein von der FDP eingebrachter und mit großer Mehrheit angenommener Antrag fordert das Land auf, die Vorgaben an die Regionalverbände anders zu fassen, um auch im Raum Stuttgart einen Abwägungsspielraum zu gewährleisten. Die FDP rechnet vor, „dass man in 33 von 93 Vorranggebieten vermutlich zu einem anderen Abwägungsergebnis gekommen wäre, wenn mehr Spielraum in der Gesamtkulisse vorhanden wäre.“
Nebenbei: Druck auf die Landesregierung kommt auch von anderer Seite: Die Landesvorgabe, bis Ende September 2025 mindestens 1,8 Prozent der Regionsflächen als Windkraft-Vorranggebiete auszuweisen, folgt aus dem Windernergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) des Bundes, welche das Erreichen solcher Ziele allerdings erst für das Jahresende 2032 einfordert. Und genau hierzu heißt es im Koalitionsvertrag von CDU/CSU/SPD zur Bildung einer Bundesregierung: „Die Flächenziele für 2032 evaluieren wir.“ Es kann also sein, dass Baden-Württemberg im vorauseilenden Gehorsam etwas umsetzt, was bald darauf bundesweit nicht mehr gilt. „Für eine Planungssicherheit ist das Gift“, heißt es zur Koalitionsaussage aus dem Landesverband des Lobbyvereins BWE. Die Vorgabe des Bundes, bis Ende 2027 1,1 Prozent Windkraftfläche auszuweisen, soll laut Koalitionsvertrag unberührt bleiben.
In dieser Situation taten die Regionalräte, was ihnen noch als Möglichkeit zur Verfügung stand: Sie reduzierten mit einem gemeinsamen Antrag der Regionalfraktionen von CDU, Freie Wähler, SPD und FDP (bei Gegenstimmen von Grüne und Linke) den vorgelegten 414 ha-Reservepuffer weiter auf knapp 100 ha und nahmen diejenigen Gebiete aus der Windkraft-Planung, die ihnen am wichtigsten waren. Dazu gehörten das Areal LB-01, welches den Blick auf das Schloss Solitude verhunzt, im Kreis Böblingen BB-13 (Altdorf/Mauren, wegen „landschaftsprägender Talsituation“), BB-03 (Bondorf, wegen schon bestehender Gewerbebelastung) und schließlich teilweise BB14 wegen der außerordentlich hohen Siedlungsdichte. Dass BB-14 nicht ganz gestrichen wurde, lag einfach an dem fehlenden Flächenspielraum, das ist in der Diskussion deutlich geworden. Ergeben sich im Laufe des Beteiligungsverfahrens Möglichkeiten (manche Gebiete sollen nach Prüfung noch zusätzlich aufgenommen werden), so wird BB-14 mit großer Wahrscheinlichkeit vollends aus der Planung fallen.
Im Vorfeld schwappte auch Lokalpolitik auf die Regionsebene, wie dieses Schreiben der Böblinger Gemeinderatsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen zeigt. Da ließ es sich auch die Initiative Lebenswertes Böblingen nicht nehmen, die Regionalräte auf die besondere Situation bei BB-14 aufmerksam zu machen.
25.10.2023
Regionalverband veröffentlicht Pläne für Windkraftanlagen
Der Verband Region Stuttgart hat am 25.Oktober 2023 Entwürfe für 106 Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen vorgelegt, von denen 32 im Landkreis Böblingen liegen. Details dazu sind hier zu finden. Die Lagekarte des uns besonders interessierenden Gebietes BB-14 haben wir auf der Startseite unten wiedergegeben.
Zum Verband Region Stuttgart gehören die Stadt Stuttgart und die Landkreise Böblingen, Ludwigsburg, Rems-Murr-Kreis, Esslingen und Göppingen. Das Klimaschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg fordert von den Regionalverbänden, bis zum 30.09.2025 1,8 Prozent der jeweiligen Regionsfläche als „Vorranggebiete für Windkraftanlagen“ auszuweisen. Der Regionalverband Stuttgart hat mit Ausweisung von 2,6 Prozent der Regionsfläche für Windkraftgebiete die gesetzliche Vorgabe übererfüllt.
Vorranggebiet für Windkraftanlagen heißt nicht, dass dort Windkraftanlagen gebaut werden müssen, sondern bedeutet, dass die Flächen für Windräder freizuhalten sind. Sie dürfen nicht für Zwecke verplant oder benutzt werden, die diesem Ziel widersprechen. Wenn ein Investor im Vorranggebiet eine Anlage bauen will, hat die Kommune, wenn ihr die Grundstücke nicht gehören, kaum Möglichkeiten, das zu verhindern.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Wichtig zu wissen: Die vom Regionalverband vorgeschlagenen Gebiete sind noch nicht beschlossen. Die Entwürfe wurden offengelegt und jeder konnte bis zum 02.02.2024 eine Stellungnahme abgeben. Es sind über 6.500 Änderungsvorschläge eingegangen. Die Böblinger Kreiszeitung zitiert am 22.11.24 den Chefplaner des Verbandes, zu BB-14 wären die meisten Stellungnahmen eingegangen: „Gerade im Fall BB-14 kann man sich die Entscheidung also nicht leicht machen.“
Vorranggebiet BB-14 (Böblingen-Diezenhalde)
Die Kommunen Böblingen, Holzgerlingen und Ehningen haben vorauseilend beschlossen, für das mit BB-14 bezeichnete Vorranggebiet zwischen der Diezenhalde und Mauren weitere Untersuchungen durchzuführen und in einem „Interessenbekundungsverfahren“ einen Windkraft-Investor zu suchen. (siehe Kommune und Ausschreibung)
Hier haben wir zusammengestellt, was aus unserer Sicht gegen die Ausweisung dieses Gebietes als Windindustriepark spricht:
(Link auf Dokument Stellungnahme)
Ebenfalls vermerkt der vorgelegte Umweltbericht des Regionalverbandes Beeinträchtigungen, die sich bei Bau von Windkraftanlagen ergeben. Dies ist das Ergebnis für „unser“ Waldstück:
(Link auf Dokument BB-14 Steckbrief)
Und die anderen Windkraft-Gebiete?

Rot markierte Gebiete stellen in dieser Karte die im Kreis Böblingen geplanten Vorrangflächen für Windkraftanlagen dar. (Grafik: Verband Region Stuttgart)
Eine Liste der im Kreis Böblingen von Windkraftgebieten betroffenen Gemeinden findet Sie hier:
(Link zur Liste der Vorranggebiete)
Sicherheitspuffer eingeplant — Flächen können gestrichen werden
Die 32 im Kreis Böblingen vorgeschlagenen Windkraftgebiete umfassen zusammengerechnet eine Fläche von 28,8 Quadratkilometer. Das sind 4,6 Prozent der gesamten Kreisfläche. Wir meinen: Da darf etwas gestrichen werden. Die Flächenvorgabe der Landesregierung ist so schnell nicht gerissen. Der Regionalverband hat statt der für die Region Stuttgart geforderten 66 qkm in seinem Entwurf 96 qkm Vorrangfläche ausgewiesen. Er erklärt dazu:
„Der aktuelle Planentwurf umfasst 2,6%, um basierend auf den eingereichten Stellungnahmen Anpassungen vornehmen zu können, was die ausgewiesenen Gebiete gegebenenfalls verändern kann. Für den Fall, dass sich dabei auch Verkleinerungen ergeben, handelt sich also um eine Art „Sicherheitspuffer“. Es wird nicht davon ausgegangen, dass am Ende deutlich mehr Flächen als die angestrebten 1,8% übrigbleiben.“
(siehe https://www.region-stuttgart.org/fileadmin/Verband_Region_Stuttgart/Planung/Wind/Fragenkatalog_neu.pdf)
Wir meinen, unser Waldstück BB-14 ist ein guter Kandidat für die Streichung aus der Liste.
Über den Windkraft-Tellerrand hinaus geschaut:
02.04.2025
PV-Planung geht in die 2. Offenlage
Relativ geräuschlos wurde auch für die Photovoltaik-Planung am 2.4.2025 von der Regionalversammlung eine zweite Offenlage beschlossen. Die vorgenommenen Änderungen gegenüber dem Erstentwurf (siehe unten) sind eher gering. Es gingen ca. 180 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und 20 aus der Öffentlichkeit ein. Die Sitzungsvorlagen sind hier verfügbar.
05.06.2024
Region gibt Photovoltaik-Pläne bekannt: Nicht im Wald!
Die Regionalversammlung Stuttgart hat am 05.06.2024 ihre Planungen für Photovoltaik-Gebiete in der Region Stuttgart veröffentlicht. Dies ist das analoge Vorgehen zu der Veröffentlichung von geplanten Windkraft-Vorranggebieten, die im Oktober 2023 erfolgte. Die Freiflächen-Solaranlagen sollen durchweg entlang von Straßen- und Bahnlinien errichtet werden.
Für Böblingen ist unter der Bezeichnung BB-PV-18 eine Vorbehaltsfläche bei Dagersheim an der Kreuzung B464 / L1183 vorgesehen. Holzgerlingen wird mit zwei Gebieten entlang der B464 bedacht und Ehningen darf sich über eine Anlage an der A81-Anschlusstelle und eine weitere an der Bahnlinie freuen. Details entnehmen Sie diesen Steckbriefen aus dem Umweltbericht des Regionalverbandes.
Nach Meinung der Böblinger Stadtverwaltung kann das Dagersheimer Solargebiet BB-PV-18 „weiter in der Planung bleiben“. Sie betont aber, „dass die Beanspruchung von Flächen für Solaranlage grundsätzlich in einer Flächenkonkurrenz zu weiteren Anforderungen steht.“ Gemeint ist, dass es sich um landwirtschaftlich hochwertige Flächen handelt.
Verband will keinen Wald für Solarstrom hergeben
Waldflächen sind für die Solarplanung des Regionalverbandes Ausschlusskriterien. Eine Inanspruchnahme von Wald für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen sei in der Region Stuttgart nicht zu vertreten. Dies wird so begründet:
„In der dichtbesiedelten Region Stuttgart sind Waldflächen nicht nur eine wichtige wirtschaftliche Ressource in Sinne nachwachsender Rohstoffe, sondern sie haben eine herausragende Bedeutung für Ökologie, Klima, Klimaschutz und insbesondere für die Naherholung. Vor dem Hintergrund der klimatischen, ökologischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedeutung bedürfen diese Funktionen der Wälder gerade in der verdichteten Region Stuttgart einer besonderen Sicherung. Dies entspricht auch den Zielen des Landesentwicklungsplanes, nach denen Wald zu erhalten, zu schützen und zu pflegen ist. Für Wald im Verdichtungsraum sowie für Wälder mit besonderen Schutz- und Erholungsfunktionen gilt überdies ein besonderer Schutz.“
Wir freuen uns, dass die Regionalversammlung zu dieser Erkenntnis gelangt ist. Nur: Muss dieses Tabu nicht auch für Windkraftanlagen im Wald gelten?
März 2024
Pflege und Erhaltung des Naherholungsgebietes
Der Regionalverband hat Anfang 2024 öffentlich gebeten, Verbesserungsvorschläge für Naherholungsgebiete in der Region einzureichen. Rund 30 Vorschläge sind für das Naherholungsgebiet hinter der Diezenhalde (BB-14) eingegangen, so viel wie für kaum ein anderes Gebiet in der Region. Der Verband schreibt: „Über 650 Hinweise haben uns bis zum 10. März erreicht. Nun ist es an uns die eingebrachten Anregungen und Ideen zusammentragen, auszuwerten und sie mit den 179 Kommunen sowie betroffenen Verbänden und Vereinen zu besprechen. Jede Kommune und jeder Verband erhalten eine Gesamtschau mit den Anregungen und Projektideen, die ganz explizit deren Gemarkung bzw. Aufgabenfeld betreffen. Unabhängig davon bilden die Anregungen und Projektideen die Grundlage für die Ausarbeitung von übergreifenden Handlungsfeldern bis hin zu konkreten regionalbedeutsamen Maßnahmen.“ Die Kommentare können auf dieser Karte angeschaut werden (Bitte das Overlay mit „close“ schließen):
https://www.naherholung-region-stuttgart.de/
Sie zeigen, wie wichtig das Gebiet für die Naherholung der Böblinger Bevölkerung ist und mit welchem Ernst für den Erhalt gekämpft wird. Wir sind gespannt, wie die drei Kommunen mit diesen Vorschlägen umgehen.