25.10.2023
Regionalverband veröffentlicht Pläne für Windkraftanlagen
Der Verband Region Stuttgart hat am 25.Oktober Entwürfe für 106 Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen vorgelegt, von denen 32 im Landkreis Böblingen liegen. Details dazu sind hier zu finden:
http://www.region-stuttgart.org/wind
Zum Verband Region Stuttgart gehören die Stadt Stuttgart und die Landkreise Böblingen, Ludwigsburg, Rems-Murr-Kreis, Esslingen und Göppingen. Das Klimaschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg fordert von den Regionalverbänden, bis zum 30.09.2025 1,8 Prozent der jeweiligen Regionsfläche als „Vorranggebiete für Windkraftanlagen“ auszuweisen. Der Regionalverband Stuttgart hat mit Ausweisung von 2,6 Prozent der Regionsfläche für Windkraftgebiete die gesetzliche Vorgabe übererfüllt.
Vorranggebiet für Windkraftanlagen heißt nicht, dass dort Windkraftanlagen gebaut werden müssen, sondern bedeutet, dass die Flächen für Windräder freizuhalten sind. Sie dürfen nicht für Zwecke verplant oder benutzt werden, die diesem Ziel widersprechen. Wenn ein Investor im Vorranggebiet eine Anlage bauen will, hat die Kommune, wenn ihr die Grundstücke nicht gehören, kaum Möglichkeiten, das zu verhindern.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Wichtig zu wissen: Die vom Regionalverband vorgeschlagenen Gebiete sind noch nicht beschlossen. Die Entwürfe wurden offengelegt und jeder konnte bis zum 02.02.2024 eine Stellungnahme abgeben. Die eingegangenen 6.500 Änderungsvorschläge werden derzeit ausgewertet.
Die Böblinger Kreiszeitung zitiert am 22.11.24 den Chefplaner des Verbandes, zu BB-14 wären die meisten Stellungnahmen eingegangen: „Gerade im Fall BB-14 kann man sich die Entscheidung also nicht leicht machen.“
Möglicher Termin für die Vorlage einer Planüberarbeitung ist die Sitzungen der Regionalversammlung am 2. April 2025. Sollten größere Änderungen vorgenommen werden, was wahrscheinlich ist, so wird ein erneutes Beteiligungsverfahren für die Öffentlichkeit gestartet.
Vorranggebiet BB-14 (Böblingen-Diezenhalde)
Die Kommunen Böblingen, Holzgerlingen und Ehningen haben vorauseilend beschlossen, für das mit BB-14 bezeichnete Vorranggebiet zwischen der Diezenhalde und Mauren weitere Untersuchungen durchzuführen und in einem „Interessenbekundungsverfahren“ einen Windkraft-Investor zu suchen. (siehe Kommune und Ausschreibung)
Hier haben wir zusammengestellt, was aus unserer Sicht gegen die Ausweisung dieses Gebietes als Windindustriepark spricht:
(Link auf Dokument Stellungnahme)
Ebenfalls vermerkt der vorgelegte Umweltbericht des Regionalverbandes Beeinträchtigungen, die sich bei Bau von Windkraftanlagen ergeben. Dies ist das Ergebnis für „unser“ Waldstück:
(Link auf Dokument BB-14 Steckbrief)
Und die anderen Windkraft-Gebiete?
Rot markierte Gebiete stellen in dieser Karte die im Kreis Böblingen geplanten Vorrangflächen für Windkraftanlagen dar. (Grafik: Verband Region Stuttgart)
Eine Liste der im Kreis Böblingen von Windkraftgebieten betroffenen Gemeinden findet Sie hier:
(Link zur Liste der Vorranggebiete)
Sicherheitspuffer eingeplant — Flächen können gestrichen werden
Die 32 im Kreis Böblingen vorgeschlagenen Windkraftgebiete umfassen zusammengerechnet eine Fläche von 28,8 Quadratkilometer. Das sind 4,6 Prozent der gesamten Kreisfläche. Wir meinen: Da darf etwas gestrichen werden. Die Flächenvorgabe der Landesregierung ist so schnell nicht gerissen. Der Regionalverband hat statt der für die Region Stuttgart geforderten 66 qkm in seinem Entwurf 96 qkm Vorrangfläche ausgewiesen. Er erklärt dazu:
„Der aktuelle Planentwurf umfasst 2,6%, um basierend auf den eingereichten Stellungnahmen Anpassungen vornehmen zu können, was die ausgewiesenen Gebiete gegebenenfalls verändern kann. Für den Fall, dass sich dabei auch Verkleinerungen ergeben, handelt sich also um eine Art „Sicherheitspuffer“. Es wird nicht davon ausgegangen, dass am Ende deutlich mehr Flächen als die angestrebten 1,8% übrigbleiben.“
(siehe https://www.region-stuttgart.org/fileadmin/Verband_Region_Stuttgart/Planung/Wind/Fragenkatalog_neu.pdf)
Wir meinen, unser Waldstück BB-14 ist ein guter Kandidat für die Streichung aus der Liste.
05.06.2024
Region gibt Photovoltaik-Pläne bekannt: Nicht im Wald!
Die Regionalversammlung Stuttgart hat am 05.06.2024 ihre Planungen für Photovoltaik-Gebiete in der Region Stuttgart veröffentlicht. Dies ist das analoge Vorgehen zu der Veröffentlichung von geplanten Windkraft-Vorranggebieten, die im Oktober 2023 erfolgte. Die Freiflächen-Solaranlagen sollen durchweg entlang von Straßen- und Bahnlinien errichtet werden.
Für Böblingen ist unter der Bezeichnung BB-PV-18 eine Vorbehaltsfläche bei Dagersheim an der Kreuzung B464 / L1183 vorgesehen. Holzgerlingen wird mit zwei Gebieten entlang der B464 bedacht und Ehningen darf sich über eine Anlage an der A81-Anschlusstelle und eine weitere an der Bahnlinie freuen. Details entnehmen Sie diesen Steckbriefen aus dem Umweltbericht des Regionalverbandes.
Nach Meinung der Böblinger Stadtverwaltung kann das Dagersheimer Solargebiet BB-PV-18 „weiter in der Planung bleiben“. Sie betont aber, „dass die die Beanspruchung von Flächen für Solaranlage grundsätzlich in einer Flächenkonkurrenz zu weiteren Anforderungen steht.“ Gemeint ist, dass es sich um landwirtschaftlich hochwertige Flächen handelt.
Verband will keinen Wald für Solarstrom hergeben
Waldflächen sind für die Solarplanung des Regionalverbandes Ausschlusskriterien. Eine Inanspruchnahme von Wald für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen sei in der Region Stuttgart nicht zu vertreten. Dies wird so begründet:
„In der dichtbesiedelten Region Stuttgart sind Waldflächen nicht nur eine wichtige wirtschaftliche Ressource in Sinne nachwachsender Rohstoffe, sondern sie haben eine herausragende Bedeutung für Ökologie, Klima, Klimaschutz und insbesondere für die Naherholung. Vor dem Hintergrund der klimatischen, ökologischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedeutung bedürfen diese Funktionen der Wälder gerade in der verdichteten Region Stuttgart einer besonderen Sicherung. Dies entspricht auch den Zielen des Landesentwicklungsplanes, nach denen Wald zu erhalten, zu schützen und zu pflegen ist. Für Wald im Verdichtungsraum sowie für Wälder mit besonderen Schutz- und Erholungsfunktionen gilt überdies ein besonderer Schutz.“
Wir freuen uns, dass die Regionalversammlung zu dieser Erkenntnis gelangt ist. Nur: Muss dieses Tabu nicht auch für Windkraftanlagen im Wald gelten?
März 2024
Pflege und Erhaltung des Naherholungsgebietes
Der Regionalverband hat Anfang 2024 öffentlich gebeten, Verbesserungsvorschläge für Naherholungsgebiete in der Region einzureichen. Rund 30 Vorschläge sind für das Naherholungsgebiet hinter der Diezenhalde (BB-14) eingegangen, so viel wie für kaum ein anderes Gebiet in der Region. Der Verband schreibt: „Über 650 Hinweise haben uns bis zum 10. März erreicht. Nun ist es an uns die eingebrachten Anregungen und Ideen zusammentragen, auszuwerten und sie mit den 179 Kommunen sowie betroffenen Verbänden und Vereinen zu besprechen. Jede Kommune und jeder Verband erhalten eine Gesamtschau mit den Anregungen und Projektideen, die ganz explizit deren Gemarkung bzw. Aufgabenfeld betreffen. Unabhängig davon bilden die Anregungen und Projektideen die Grundlage für die Ausarbeitung von übergreifenden Handlungsfeldern bis hin zu konkreten regionalbedeutsamen Maßnahmen.“ Die Kommentare können auf dieser Karte angeschaut werden (Bitte das Overlay mit „close“ schließen):
https://www.naherholung-region-stuttgart.de/
Sie zeigen, wie wichtig das Gebiet für die Naherholung der Böblinger Bevölkerung ist und mit welchem Ernst für den Erhalt gekämpft wird. Wir sind gespannt, wie die drei Kommunen mit diesen Vorschlägen umgehen.