Region

Regionalverband veröffentlicht zweiten Plan-Entwurf zu Windkraft

Der Regionalverband Stuttgart hat einen überarbeiteten Plan-Entwurf für Windkraft-Voranggebiete veröffentlicht. Mit 89 von ursprünglich 106 potenziellen Windkraftflächen in der Region, davon 24 von ursprünglich 32 im Landkreis Böblingen, startet er in die gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlegung).
Auf den im Oktober 2023 erstmals vorgelegten Planentwurf gab es über 6.500 Stellungnahmen aus der Bevölkerung (darunter überdurchschnittlich viele mit Bezug auf das Böblinger Gebiet BB-14), so dass eine Neufassung erforderlich war – mit für BB-14 erfreulichem Ergebnis: „Wegen der außerordentlich hohen Siedlungsdichte und der daraus folgenden, gegenüber allen anderen Flächen besonderen Situation“ wurde der Abstand zum Wohngebiet Diezenhalde von den üblichen 800 auf 1.200 Meter vergrößert und die Windkraftfläche entsprechend verkleinert. (siehe unten, Datum 02.04.2025) Dies geschah nicht zuletzt „als Reaktion auf die sehr vielen Stellungnahmen aus der Bürgerschaft“, so das Böblinger Amtsblatt.


Diese Karte des Regionalverbands zeigt die neu gefassten Grenzen des möglichen Windkraftgebietes BB-14 (schwarz gestrichelt). Der Abstand zur Diezenhalde beträgt im Vergleich zum ursprünglichen Plan (siehe unsere Startseite) 1.200 Meter. Orange haben wir die Gemarkungsgrenzen Böblingen / Ehningen / Holzgerlingen eingezeichnet.
Zur Beachtung: Dieses Gebiet ist so noch nicht beschlossen. Je nach Bewertung der jetzt eingehenden Stellungnahmen kann die Regionalversammlung das Windkraftgebiet so belassen, gänzlich streichen oder zur ursprünglichen Größe wieder zurückkehren.

Komplettstreichung von BB-14 ist möglich

Die 89 vorgeschlagenen Vorranggebiete in der Region umfassen eine Fläche von zusammen 71,3 km², das sind 2,0 Prozent der Regionsfläche. Die Landesregierung verlangt eine Ausweisung von Windkraftflächen im Umfang von 1,8 Prozent, also 65,8 km². Es besteht damit Raum, im Verlauf des jetzigen Planungsverfahrens gut fünf Quadratkilometer Planungsfläche zu streichen, ohne das vorgegebene Flächenziel zu verfehlen. Die Restgröße von BB-14 nach der Verkleinerung beträgt 0,98 km². Ein Wegfall dieser Fläche würde also im Rahmen der Regionalplanung gut möglich sein.

Die Initiative Lebenswertes Böblingen freut sich, dass die Regionalversammlung die besondere Belastungssituation für die Diezenhalder Wohnbevölkerung anerkannt hat, wo 9.000 Menschen in unmittelbarer Nähe zu einem geplanten Windpark leben und beim vorherrschenden Südwestwind dem Lärm und anderer Unbill der Anlagen voll ausgesetzt sind. Aus dem Böblinger Rathaus war bislang kein solches Einfühlungsvermögen zu vernehmen. Wir begrüßen die Vergrößerung des Abstands zwischen Windkraftfläche BB-14 und dem Wohngebiet. Dies reduziert tagsüber den im Wohngebiet eingetragenen Lärm um 2-3 dB und auch die Belästigung durch Schattenwurf der Rotoren wird geringer sein. Für den Nachtbetrieb hingegen werden nach wie vor die Anlagen nur soweit abgeregelt, dass die zulässigen (immer noch belästigenden) Immissionswerte gerade noch eingehalten werden. Hier ändert sich nichts. Und auch bei der Nutzung des Waldes zu Freizeitzwecken ergibt sich keine Verbesserung, wenn die Windräder bloß ein paar Hundert Meter verschoben werden. Betriebslärm und Waldrodung für Zuweg und Standfläche trüben den Erholungsgenuss nach wie vor. Und das für eine so große Zahl von Betroffenen! Ebenso bleiben die Beeinträchtigungen für die Natur und die Beschädigung als Klimaschutz- und Bodenschutzwald bestehen.

Wir treten weiterhin für die komplette Streichung von BB-14 als Windkraftgebiet ein. Wir lassen uns auch nicht dadurch besänftigen, dass die Windparkprojektierer SOWITEC, Stadtwerke Böblingen und Stadtwerke Stuttgart ihre Planungen „vorerst“ eingestellt haben. Der Böblinger Oberbürgermeister spekuliert schon, „in welcher Form die Regionalversammlung im vierten Quartal 2025 das Vorranggebiet BB-14 ausweist und ob sich darauf aufbauend ein neues, umsetzbares und für die Bürgerschaft akzeptables Windpark-Layout entwickeln lässt.“ (Kreiszeitung 04.04.25)
Nur eine komplette Streichung von BB-14 aus der Liste der Windkraftgebiete garantiert langfristig Ruhe für die Bevölkerung!

Reichen auch Sie eine Stellungnahme beim Regionalverband ein:

Vom 2. Juni bis 1. August hat die Bevölkerung Gelegenheit, eine Stellungnahme zur Windkraftplanung beim Regionalverband abzugeben.
Sie können entweder die digitale Beteiligungsplattform des Verbandes nutzen
oder Ihre Meinung per Email senden an: windenergie(at)region-stuttgart.org

Unsere Bitte: Nehmen Sie diese Möglichkeit wahr. Wie eingangs beschrieben, beeinflussen die eingegangenen Stellungnahmen durchaus die Entscheidungen der Regionalversammlung.
Infos des Regionalverbandes finden Sie hier: http://www.region-stuttgart.org/wind
Dort finden Sie auch die Präsentation einer am 5. Juni durchgeführten Online-Veranstaltung.

Dieses ist die Stellungnahme, mit der wir von der Initiative Lebenswertes Böblingen uns an den Regionalverband wenden. (Zum Download bitte auf das Bild klicken). Und hier finden Sie die Stellungnahme, die wir anlässlich der ersten Beteiligungsrunde 2023/24 eingereicht haben.


Erfolgte Planänderungen bei den Windkraftgebieten im Kreis Böblingen (Quelle: Regionalverband Stuttgart). Zum Download der Regions-Gesamtübersicht klicken Sie bitte auf das Bild.

Regionalversammlung überarbeitet Windkraft-Pläne:
BB-14 wird verkleinert


Am 2. April 2025 hat die Regionalversammlung, das ist das Parlament des Verbandes Region Stuttgart, revidierte Planentwürfen ihrer Windkraft-Vorranggebiete beschlossen. Die Bevölkerung wird demnächst um Stellungnahmen dazu gebeten.

Das Wichtigste vorweg

Das Vorranggebiet BB-14 zwischen Böblingen, Holzgerlingen und Ehningen wurde verkleinert. Der Abstand zum Wohngebiet Diezenhalde soll „wegen der außerordentlich hohen Siedlungsdichte und der daraus folgenden, gegenüber allen anderen Flächen besonderen Situation“ , von 800 m auf 1.200 m vergrößert werden. Mit dieser Darstellung versuchen wir, die neue Situation zu veranschaulichen:

Die Kreise beschreiben den 800 m-Siedlungsabstand der alten Regionalplanung für BB-14, den 900 m-Abstand, den die Kommunen von den Windpark-Bietern fordern und den 1.200 m-Abstand des aktuellen Beschlusses. Der grau eingefärbte Bereich fällt als Windkraftfläche weg, das ist 45 Prozent des Areals. Die Kreuze markieren Windradstandorte, wie sie von den Windparkentwicklern Sowitec/SWS/SWBB am 13. März auf einem Infoabend in Holzgerlingen vorgestellt wurden. Zwei Standorte sind jetzt nicht mehr möglich.Orange eingetragen sind die Gemarkungsgrenzen Böblingen / Ehningen / Holzgerlingen.


Was bedeutet das für die Böblinger Bevölkerung? Einige der von den Windparkbietern voreilig definierten Windradstandorte entfallen, beziehungsweise müssen weiter nach Westen verlegt werden. Auf der Diezenhalde verringert sich bei Standortverschiebung tagsüber der Windkraftlärm um 2 bis 3 dB. Nachts wird er vermutlich gleich bleiben, denn nach wie vor werden die Anlagen genau soweit abgeregelt, dass das zulässige Immissionslimit gerade nicht überschritten wird. Auch bei der Nutzung als Naherholungsgebiet und beim Naturschutz wird es keine Entspannung geben. Windradwummern im Wald, wie auch Abholzung, Bodennivellierung und -verdichtung für Wege und Stellplätze gibt es immer noch.

Ob unter diesen Umständen das Projekt weiter betrieben werden kann, müssen wir uns vor Ort anschauen und mit unseren Partnern besprechen“, erklärt Windparkplaner Sowitec gegenüber der Sindelfinger Zeitung (SZ). „Der Windpark wackelt“, heißt es in der Böblinger Kreiszeitung (KRZ). Die Planung muss von vorn beginnen. Diejenigen Gemeinderäte, die den Verhandlungsbeginn mit den Projektierern bis nach der Entscheidung der Regionalversammlung vertagen wollten, haben recht behalten.

Die Bietergemeinschaft um das Windparkprojekt BB-14 will laut einer Presseerklärung vom 4.4.25 die Planungen „vorerst“ einstellen. Sie wartet auf eine Bewertung der neuen Situation durch die Kommunen. Auch sei die EEG-Förderung bei Beantragung nach 2026 noch unklar.

Gleichbehandlung?

Die nachträgliche einseitige Sonderregelung für die Diezenhalde halte ich unter dem Gesichtspunkt des Gleichbehandlungsgrundsatzes für hochproblematisch“, wird der Ehninger Bürgermeister Rosengrün von der KRZ zitiert. Ihn irritiere, dass die Regionalräte in ihrer Entscheidung die „kommunale Ebene“ nicht einbezogen hätten. Holzgerlingens Bürgermeister Delakos zeigt sich gegenüber der SZ enttäuscht, „dass es uns nicht vergönnt wird, selbst über unsere Flächen zu bestimmen“. Mit „uns“ meint er wohl die drei Bürgermeister, die das Projekt gegen teils deutlichen Widerstand der Bevölkerung puschen.

Bei keinem anderen geplanten Windkraftgebiet der Region wohnen so viel Tausend Menschen in solch nächster Nachbarschaft, wie beim Wohngebiet Diezenhalde, noch dazu in einer wichtigen Frischluftschneise für die Stadt, die neben schon bestehendem Verkehrsschall jetzt auch noch Windrad-Betriebslärm eintragen soll. Man kann nachvollziehen, dass die Regionalversammlung eine „Lex Diezenhalde“ für gut begründet ansieht. „Gleichbehandlung“ können die beiden anderen Kommunen leicht herstellen, indem sie in ihren Windparkverhandlungen mit den Projektierern ebenfalls auf einen 1.200 m-Abstand bestehen. Ein Windpark-Ausschreibungskriterium war bekanntlich: „Standorte der Anlagen sollen die Belastungen der Anwohnenden möglichst minimieren. Dem ist die Regionalversammlung ein Stück weit nachgekommen. Man sollte sie loben, statt sie säuerlich zu kritisieren.

Die neuen Flächenausweisungen wurden jetzt nicht rechtskräftig festgesetzt, sie sind noch veränderbar. Ein Satzungsbeschluss wird erst nach den Sommerferien erfolgen, wenn das neuerliche Beteiligungsverfahren ausgewertet ist.

Die Initiative Lebenswertes Böblingen begrüßt die Reduzierung der Fläche BB-14 als ersten Schritt auf dem Weg zum Erhalt der Lebensqualität im Böblinger Süden. Sie sieht aber weiterhin massive Beeinträchtigungen beim Naturschutz und den Naherholungsmöglichkeiten, sowie durch drohende Lärmbelastung und wird im kommenden Beteiligungsverfahren weiter für die komplette Rücknahme dieses Windkraftgebietes eintreten. Böblingens Oberbürgermeister Dr. Belz will nach Meldung der KRZ die neue Situation im Gemeinderat besprechen und bewerten „einschließlich der Akzeptanz der Bevölkerung“. Zeichnet sich da eine Lösung ab?

Bereit zur freundlichen Begrüßung der Regionalräte beim Betreten des Sitzungssaales.

Region unter Druck der Landesregierung

Und jetzt der Reihe nach: Eine Landesvorgabe zwingt den Regionalverband, 1,8 Prozent seiner Fläche als Windkraft-Vorranggebiet auszuweisen. Im Oktober 2023 hat die Regionalversammlung einen ersten Entwurf zur Flächenplanung mit 106 vorgesehenen Flächen vorgelegt (siehe unten, Datum 25.10.23). Nach Auswertung der eingegangenen über 6.500 Stellungnahmen wurden diese Gebiete von den Regionalplanern in ihrer Sitzungsvorlage auf 93 reduziert. Im Kreis Böblingen sollten sechs von 32 Gebiete gestrichen und 20 weitere verkleinert werden. Nur sechs blieben wie ursprünglich geplant bestehen. BB-14 gehörte zunächst zu dieser Gruppe der unveränderten Vorranggebiete. Was war passiert?

Es hatte sich im Beteiligungsverfahren herausgestellt, dass etliche Gebiete in der Region aus zwingenden gesetzlichen oder planerischen Gründen so nicht bestehen bleiben können. Dabei ging es unter anderem um übersehene Aussiedlerhöfe, Militär- und Flugplatznähe, Wasserschutzgebiete, bestehende Bauleitpläne oder um die „Vermeidung einer visuellen Überlastung durch die Umzingelung von Ortslagen“. Mit diesen „harten“ Ausschlussgründen war der ursprünglich bestehende Flächenpuffer – im Erstentwurf wurden 2,6 statt der geforderten 1,8 Prozent der Regionsfläche ausgewiesen – fast vollständig aufgebraucht. Es stand noch eine disponible Fläche von 414 ha (0,11 Prozent der Regionsfläche) zur Verfügung, die aber nach Meinung der Regionalverwaltung aus Vorsorgegründen nicht angetastet werden sollte. Zum Vergleich: BB-14 umfasst eine Fläche von 179 ha.

Andererseits gab es etliche weitere Vorranggebiete, die für die anliegende Bevölkerung und die Natur auch nach Meinung der Region eine unbillige Härte darstellen. Viele in der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachten Argumente – auch bezüglich BB-14 – tragen einen Bearbeitungsvermerk wie: „Die Vorgaben zur Erreichung des Flächenziels lassen zudem nur sehr geringe Spielräume zu, um diesen Belang in der Abwägung stärker zu gewichten.“

In den Dokumenten des Verbandes wird eine deutliche Kritik geführt, dass die Landesregierung eine Flächenvorgabe des Bundes undifferenziert an die 12 Regionalverbände durchgereicht hat. Das sei nicht sachgerecht und benachteilige insbesondere den Ballungsraum um Stuttgart mit seiner hohen Siedlungsdichte und geringem Winddargebot, wo dadurch notwendige Abwägungen nicht durchgeführt werden könnten.

Regionalversammlung zeigt sich selbstbewusst

Auch die Regionalversammlung als Gesamtplenum zeigte sich in ihrer Sitzung äußerst unzufrieden mit der aufgenötigten Zwangslage. Man sei kein Befehlsempfänger, hörte man in den Reden selbstbewusst. Die Regionalräte nahmen die Windkraftplanung eher unter Protest vor und hätten die teils erheblichen Beeinträchtigungen der Bevölkerung und der Natur gern zum Beispiel durch großzügigere Abstandsregelungen verringern wollen. Es wurde darauf hingewiesen, dass Nachbarregionen Siedlungsabstände von 1.000 m oder mehr ausweisen können, während der Verband Stuttgart mit zu knappen 800 m rechnen muss, um die geforderte Fläche zusammenzubekommen.

Ein von der FDP eingebrachter und mit großer Mehrheit angenommener Antrag fordert das Land auf, die Vorgaben an die Regionalverbände anders zu fassen, um auch im Raum Stuttgart einen Abwägungsspielraum zu gewährleisten. Die FDP rechnet vor, „dass man in 33 von 93 Vorranggebieten vermutlich zu einem anderen Abwägungsergebnis gekommen wäre, wenn mehr Spielraum in der Gesamtkulisse vorhanden wäre.“

Nebenbei: Druck auf die Landesregierung kommt auch von anderer Seite: Die Landesvorgabe, bis Ende September 2025 mindestens 1,8 Prozent der Regionsflächen als Windkraft-Vorranggebiete auszuweisen, folgt aus dem Windernergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) des Bundes, welche das Erreichen solcher Ziele allerdings erst für das Jahresende 2032 einfordert. Und genau hierzu heißt es im Koalitionsvertrag von CDU/CSU/SPD zur Bildung einer Bundesregierung: „Die Flächenziele für 2032 evaluieren wir.“ Es kann also sein, dass Baden-Württemberg im vorauseilenden Gehorsam etwas umsetzt, was bald darauf nicht mehr gilt. „Für eine Planungssicherheit ist das Gift“, heißt es zur Koalitionsaussage aus dem Landesverband des Lobbyvereins BWE. Die Vorgabe des Bundes, bis Ende 2027 1,1 Prozent Windkraftfläche auszuweisen, soll laut Koalitionsvertrag unberührt bleiben.

In dieser Situation taten die Regionalräte, was ihnen noch als Möglichkeit zur Verfügung stand: Sie reduzierten mit einem gemeinsamen Antrag der Regionalfraktionen von CDU, Freie Wähler, SPD und FDP (bei Gegenstimmen von Grüne und Linke) den vorgelegten 414 ha-Reservepuffer weiter auf knapp 100 ha und nahmen diejenigen Gebiete aus der Windkraft-Planung, die ihnen am wichtigsten waren. Dazu gehörten das Areal LB-01, welches den Blick auf das Schloss Solitude verhunzt, im Kreis Böblingen BB-13 (Altdorf/Mauren, wegen „landschaftsprägender Talsituation“), BB-03 (Bondorf, wegen schon bestehender Gewerbebelastung) und schließlich teilweise BB14 wegen der außerordentlich hohen Siedlungsdichte. Dass BB-14 nicht ganz gestrichen wurde, lag einfach an dem fehlenden Flächenspielraum, das ist in der Diskussion deutlich geworden. Ergeben sich im Laufe des Beteiligungsverfahrens Möglichkeiten (manche Gebiete sollen nach Prüfung noch zusätzlich aufgenommen werden), so wird BB-14 mit großer Wahrscheinlichkeit vollends aus der Planung fallen.

Im Vorfeld schwappte auch Lokalpolitik auf die Regionsebene, wie dieses Schreiben der Böblinger Gemeinderatsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen zeigt. Da ließ es sich auch die Initiative Lebenswertes Böblingen nicht nehmen, die Regionalräte auf die besondere Situation bei BB-14 aufmerksam zu machen.


Regionalverband veröffentlicht Pläne für Windkraftanlagen

Der Verband Region Stuttgart hat am 25.Oktober 2023 Entwürfe für 106 Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen vorgelegt, von denen 32 im Landkreis Böblingen liegen. Details dazu sind hier zu finden. Die Lagekarte des uns besonders interessierenden Gebietes BB-14 haben wir auf der Startseite unten wiedergegeben.

Zum Verband Region Stuttgart gehören die Stadt Stuttgart und die Landkreise Böblingen, Ludwigsburg, Rems-Murr-Kreis, Esslingen und Göppingen. Das Klimaschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg fordert von den Regionalverbänden, bis zum 30.09.2025 1,8 Prozent der jeweiligen Regionsfläche als „Vorranggebiete für Windkraftanlagen“ auszuweisen. Der Regionalverband Stuttgart hat mit Ausweisung von 2,6 Prozent der Regionsfläche für Windkraftgebiete die gesetzliche Vorgabe übererfüllt.

Vorranggebiet für Windkraftanlagen heißt nicht, dass dort Windkraftanlagen gebaut werden müssen, sondern bedeutet, dass die Flächen für Windräder freizuhalten sind. Sie dürfen nicht für Zwecke verplant oder benutzt werden, die diesem Ziel widersprechen. Wenn ein Investor im Vorranggebiet eine Anlage bauen will, hat die Kommune, wenn ihr die Grundstücke nicht gehören, kaum Möglichkeiten, das zu verhindern.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Wichtig zu wissen: Die vom Regionalverband vorgeschlagenen Gebiete sind noch nicht beschlossen. Die Entwürfe wurden offengelegt und jeder konnte bis zum 02.02.2024 eine Stellungnahme abgeben. Es sind über 6.500 Änderungsvorschläge eingegangen. Die Böblinger Kreiszeitung zitiert am 22.11.24 den Chefplaner des Verbandes, zu BB-14 wären die meisten Stellungnahmen eingegangen: „Gerade im Fall BB-14 kann man sich die Entscheidung also nicht leicht machen.“

Vorranggebiet BB-14 (Böblingen-Diezenhalde)

Die Kommunen Böblingen, Holzgerlingen und Ehningen haben vorauseilend beschlossen, für das mit BB-14 bezeichnete Vorranggebiet zwischen der Diezenhalde und Mauren weitere Untersuchungen durchzuführen und in einem „Interessenbekundungsverfahren“ einen Windkraft-Investor zu suchen. (siehe Kommune und Ausschreibung)

Hier haben wir zusammengestellt, was aus unserer Sicht gegen die Ausweisung dieses Gebietes als Windindustriepark spricht:
(Link auf Dokument Stellungnahme)

Ebenfalls vermerkt der vorgelegte Umweltbericht des Regionalverbandes Beeinträchtigungen, die sich bei Bau von Windkraftanlagen ergeben. Dies ist das Ergebnis für „unser“ Waldstück:
(Link auf Dokument BB-14 Steckbrief)

Und die anderen Windkraft-Gebiete?

Rot markierte Gebiete stellen in dieser Karte die im Kreis Böblingen geplanten Vorrangflächen für Windkraftanlagen dar. (Grafik: Verband Region Stuttgart)

Eine Liste der im Kreis Böblingen von Windkraftgebieten betroffenen Gemeinden findet Sie hier:
(Link zur Liste der Vorranggebiete)

Sicherheitspuffer eingeplant — Flächen können gestrichen werden

Die 32 im Kreis Böblingen vorgeschlagenen Windkraftgebiete umfassen zusammengerechnet eine Fläche von 28,8 Quadratkilometer. Das sind 4,6 Prozent der gesamten Kreisfläche. Wir meinen: Da darf etwas gestrichen werden. Die Flächenvorgabe der Landesregierung ist so schnell nicht gerissen. Der Regionalverband hat statt der für die Region Stuttgart geforderten 66 qkm in seinem Entwurf 96 qkm Vorrangfläche ausgewiesen. Er erklärt dazu:

„Der aktuelle Planentwurf umfasst 2,6%, um basierend auf den eingereichten Stellungnahmen Anpassungen vornehmen zu können, was die ausgewiesenen Gebiete gegebenenfalls verändern kann. Für den Fall, dass sich dabei auch Verkleinerungen ergeben, handelt sich also um eine Art „Sicherheitspuffer“. Es wird nicht davon ausgegangen, dass am Ende deutlich mehr Flächen als die angestrebten 1,8% übrigbleiben.“
(siehe https://www.region-stuttgart.org/fileadmin/Verband_Region_Stuttgart/Planung/Wind/Fragenkatalog_neu.pdf)
Wir meinen, unser Waldstück BB-14 ist ein guter Kandidat für die Streichung aus der Liste.


Über den Windkraft-Tellerrand hinaus geschaut:

PV-Planung geht in die 2. Offenlage

Relativ geräuschlos wurde auch für die Photovoltaik-Planung am 2.4.2025 von der Regionalversammlung eine zweite Offenlage beschlossen. Die vorgenommenen Änderungen gegenüber dem Erstentwurf (siehe unten) sind eher gering. Es gingen ca. 180 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und 20 aus der Öffentlichkeit ein. Die Sitzungsvorlagen sind hier verfügbar.

Region gibt Photovoltaik-Pläne bekannt: Nicht im Wald!

Die Regionalversammlung Stuttgart hat am 05.06.2024 ihre Planungen für Photovoltaik-Gebiete in der Region Stuttgart veröffentlicht. Dies ist das analoge Vorgehen zu der Veröffentlichung von geplanten Windkraft-Vorranggebieten, die im Oktober 2023 erfolgte. Die Freiflächen-Solaranlagen sollen durchweg entlang von Straßen- und Bahnlinien errichtet werden.

Für Böblingen ist unter der Bezeichnung BB-PV-18 eine Vorbehaltsfläche bei Dagersheim an der Kreuzung B464 / L1183 vorgesehen. Holzgerlingen wird mit zwei Gebieten entlang der B464 bedacht und Ehningen darf sich über eine Anlage an der A81-Anschlusstelle und eine weitere an der Bahnlinie freuen. Details entnehmen Sie diesen Steckbriefen aus dem Umweltbericht des Regionalverbandes.

Nach Meinung der Böblinger Stadtverwaltung kann das Dagersheimer Solargebiet BB-PV-18 „weiter in der Planung bleiben“. Sie betont aber, „dass die die Beanspruchung von Flächen für Solaranlage grundsätzlich in einer Flächenkonkurrenz zu weiteren Anforderungen steht.“ Gemeint ist, dass es sich um landwirtschaftlich hochwertige Flächen handelt.

Verband will keinen Wald für Solarstrom hergeben

Waldflächen sind für die Solarplanung des Regionalverbandes Ausschlusskriterien. Eine Inanspruchnahme von Wald für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen sei in der Region Stuttgart nicht zu vertreten. Dies wird so begründet:
In der dichtbesiedelten Region Stuttgart sind Waldflächen nicht nur eine wichtige wirtschaftliche Ressource in Sinne nachwachsender Rohstoffe, sondern sie haben eine herausragende Bedeutung für Ökologie, Klima, Klimaschutz und insbesondere für die Naherholung. Vor dem Hintergrund der klimatischen, ökologischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedeutung bedürfen diese Funktionen der Wälder gerade in der verdichteten Region Stuttgart einer besonderen Sicherung. Dies entspricht auch den Zielen des Landesentwicklungsplanes, nach denen Wald zu erhalten, zu schützen und zu pflegen ist. Für Wald im Verdichtungsraum sowie für Wälder mit besonderen Schutz- und Erholungsfunktionen gilt überdies ein besonderer Schutz.

Wir freuen uns, dass die Regionalversammlung zu dieser Erkenntnis gelangt ist. Nur: Muss dieses Tabu nicht auch für Windkraftanlagen im Wald gelten?

Pflege und Erhaltung des Naherholungsgebietes

Der Regionalverband hat Anfang 2024 öffentlich gebeten, Verbesserungsvorschläge für Naherholungsgebiete in der Region einzureichen. Rund 30 Vorschläge sind für das Naherholungsgebiet hinter der Diezenhalde (BB-14) eingegangen, so viel wie für kaum ein anderes Gebiet in der Region. Der Verband schreibt: „Über 650 Hinweise haben uns bis zum 10. März erreicht. Nun ist es an uns die eingebrachten Anregungen und Ideen zusammentragen, auszuwerten und sie mit den 179 Kommunen sowie betroffenen Verbänden und Vereinen zu besprechen. Jede Kommune und jeder Verband erhalten eine Gesamtschau mit den Anregungen und Projektideen, die ganz explizit deren Gemarkung bzw. Aufgabenfeld betreffen. Unabhängig davon bilden die Anregungen und Projektideen die Grundlage für die Ausarbeitung von übergreifenden Handlungsfeldern bis hin zu konkreten regionalbedeutsamen Maßnahmen.“ Die Kommentare können auf dieser Karte angeschaut werden (Bitte das Overlay mit „close“ schließen):
https://www.naherholung-region-stuttgart.de/
Sie zeigen, wie wichtig das Gebiet für die Naherholung der Böblinger Bevölkerung ist und mit welchem Ernst für den Erhalt gekämpft wird. Wir sind gespannt, wie die drei Kommunen mit diesen Vorschlägen umgehen.

Der Regionalverband fragt — der Bürger antwortet. Hier wurden Kommentare zur Verbesserung des Naherholungsgebietes am Böblinger Stadtrand abgegeben. Fragen Sie Ihre Kommune, was sie davon hält!


Die Initiative Lebenswertes Böblingen
setzt sich für den Erhalt des Waldes
und unser aller Lebensqualität ein.
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