Windkraftanlagen machen Lärm
Für das im Böblinger Stadtrandwald wahrscheinlichste Windrad-Modell Vestas V172 (siehe Technik) gibt der Hersteller ein Betriebsgeräusch von 106,9 dB(A) an, was etwa der Lautstärke eines Presslufthammers entspricht. Waldbesucher werden das bemerken. (Zum Vergleich: Das Fahrgeräusch eines Motorrades darf 77 dB(A) nicht überschreiten.)
Was von den Geräuschen bei den Anwohnern im angrenzenden Wohngebiet ankommt, können wir nicht sagen. Das hängt von der Entfernung zum Turm ab, von der herrschenden Windstärke und Windrichtung (Sie kennen den Effekt, dass Sie an manchen Tagen das Kirchengeläut oder das Rauschen der entfernten Straße laut wahrnehmen, an anderen Tagen aber gar nicht) und von der Bebauung im Umfeld. Nachbargebäude können wie eine Lärmschutzwand wirken, aber auch schallverstärkend reflektieren. Die Riesenräder, wie sie im Böblinger Wald stehen sollen, sind lauter als herkömmliche und erfahren durch ihre Höhe weniger Bodendämpfung, reichen mit ihrem Schall also weiter. Der vom Regionalverband eingeplante Mindestabstand zur Wohnbebauung von 800 m reduziert sich um eine Flügellänge auf 715 m Effektivabstand, da die Masten mit überhängenden Rotoren eng an der Gebietsgrenze stehen dürfen. Da der Wind in der Hälfte der Zeit aus südwestlicher Richtung kommt und damit den Windradschall genau in die Diezenhalde hineinträgt, können wir für die Wohngebiete Diezenhalde / Grund keine Entwarnung geben.
Eine von den Windparkplanern im März 2025 veröffentliche Schallprognose haben wir auf der Seite „Ausschreibung“ wiedergegeben.
Grenzwerte der TA Lärm
Was wir sagen können ist, welche Lautstärke Sie erdulden müssen. Das sind im allgemeinen Wohngebiet nach den Richtlinien der TA Lärm tagsüber 55 dB(A) und nachts 40 dB(A), was etwa mäßig lauter Radiomusik tagsüber und leiser Radiomusik nachts entspricht. Erst wenn es lauter ist, haben Sie einen Anspruch auf Minderungsmaßnahmen. Wer in einer bislang ruhigen Wohnlage bei offenem Fenster schlafen will, dürfte auch dauernde leise Musikberieselung als störend empfinden. Das Bayerische Landesamt für Umwelt weiß: „Ab 25 bis 30 dB(A) wird häufig bereits die Erholsamkeit des Schlafes als gestört empfunden.“ Übrigens: Die Weltgesundheitsorganisation WHO empfiehlt, einen Grenzwert von 45 dB(A) nicht zu überschreiten.
Die gesetzlichen Lärmgrenzwerte sorgen nicht dafür, dass Ruhe im Dorf herrscht, sondern definieren politisch eine Lautstärke, die als zumutbar betrachtet werden soll. Aber diese Zumutbarkeitsschwelle empfindet jeder anders. Ein Beispiel liefert dieser Filmbeitrag des SRW (3 Minuten).
Anhaltende Beschwerden in Schurwaldgemeinde
Lärmbelästigung wird auch aus dem Schurwald gemeldet: „Beschwerdeflut aus Baiereck“ titelt die Südwestpresse am 04.01.2025. Seit dem 20.12.2024 drehen sich 850 und 1200 Meter hinter dem Ort bei Uhingen auf der Schurwaldhöhe zwei 240 m hohe 4,5 MW-Windräder – und liefern ein tiefes Wummern frei Haus. „Wie ein Flugzeug, das in der Luft steht,“ zitiert die Zeitung Anwohner, die jetzt mit Ohrenstöpsel schlafen. Eine vom Ortschaftsrat durchgeführte Bürgerbefragung bestätigt bei hoher Beteiligung, dass sich eine deutliche Mehrheit durch den Windradlärm stark bis sehr stark beeinträchtigt fühlt, besonders nachts. Viele berichten von Schlafstörungen. Auch Schattenschlag sei ein Thema. 83 % fordern eine Abschaltung nachts und an Sonn-/Feiertagen, 60 % einen Rückbau der Anlagen. „Fast jeder Dritte spielt mit dem Gedanken, wegzuziehen“, bilanziert die Presse. Nachtabschaltungen wurden zwischenzeitlich erreicht, am 6.3.2025 schließlich auch eine Komplettabschaltung. Weitere Untersuchungen ergaben, dass vermutlich die Getriebe den Lärm verursachen. Erste Eindrücke nach einem Getriebeaustausch sind ernüchternd: „Der Brummton scheint tatsächlich weg, aber geblieben ist das Flugzeuggeräusch, jetzt mit einem Stampfen“, stellt die Südwestpresse fest. Und am 8. Oktober dann: „Der Lärm ist zurück, der Brummton auch.“ Dabei gibt es widersprüchliche Auffassungen von Genehmigungsbehörde und Ortsvorsteher.
„Die Beschwerden halten an“, bekennt mittlerweile auch das Umweltamt des Landkreises, Bewohner aus Baiereck würden über „pfeifende Geräuschanteilen sowie Brummen und Dröhnen“ berichten. Die Crux: Je nach Windbedingungen sind die Geräusche mal da und mal nicht. Der Windradbetreiber beruft sich auf eine Messung an einem ruhigen Tag und sieht kein Problem; das Landratsamt wartet Ende Februar 2026 immer noch auf geeignete Wetterbedingungen um die amtlichen Abnahmemessungen durchführen zu können. Der Ortsvorsteher gegenüber der Presse: „Die Menschen sind immer verzweifelter, weil’s ja jetzt schon 14 Monate geht.“ (Südwestpresse 21.02.26) „Zusätzlich zu dieser Emissionsmessung direkt an den Anlagen soll es auch ein Immissionsmessung im Ort geben, allerdings nur in einer Nacht und nicht, wie es die Anwohner fordern, über einen längeren Zeitpunkt“, schreiben die Schorndorfer Nachrichten. Solch eine Messung aber wäre nicht repräsentativ, sondern „Glücksache“.
Nach 16 Monaten Brummton amtlich beglaubigt
Im Mai 2026 wurden dann vom Landratsamt Ergebnisse einer im März durchgeführten Immissionsmessung veröffentlicht. „Gutachten stellt unzulässigen Brummton fest“, titelt der SWR. Im Ort wurde laut Südwestpresse bei höheren Windgeschwindigkeiten „eine auffällige Geräuschkomponente, die besonders störend wahrgenommen werden kann“, ermittelt. Diese „Tonhaltigkeit“ ist nicht genehmigungsfähig, ihre Ursache ist derzeit unbekannt. Eine Vermutung ist laut SWR, dass „die Topographie, also die Tall-Lage von Baiereck, schlichtweg ungünstig sei und die Tonhaltigkeit und die Schallpegel verstärke.“ [Kommt Ihnen jetzt auch die Hanglage der Böblinger Diezenhalde in den Sinn?] Als Sofortmaßnahme werden die betroffenen Windräder im Windpark Königseiche bei Windgeschwindigkeiten von über neun Metern pro Sekunde herunter geregelt. Die Bürgerinitiative „Pro Schurwald“ fordert, die Anlagen stillzulegen.
Eine von der Stadt Uhingen bei der DEKRA in Auftrag gegebene Langzeit-Messung ergab laut Schorndorfer Nachrichten vom 20.06.26 ebenfalls, „dass der nächtliche Immissionsrichtwert von 40 Dezibel deutlich überschritten wird.“ Das Landratsamt Göppingen sieht damit „die der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zugrunde liegende Immissionsprognose als erschüttert an“. Bis zur tatsächlichen und rechtlichen Klärung soll der Nachtbetrieb der Anlagen aussetzen. Der Anlagenbetreiber Uhl Windkraft betont, „überzeugt zu sein, dass die beiden WEA genehmigungskonform betrieben werden“, hat aber auf freiwilliger Basis eine Abschaltung von 22 bis 6 Uhr zugesagt und will „in den kommenden Wochen weitergehende Bewertungen“ vornehmen.
Die ARD Tagesschau berichtet in einem Filmbeitrag (3 Minuten) über die Vorgänge. Das DEKRA-Gutachten stelle „die gängige These in Zweifel, dass der Lärm durch Windräder prinzipiell bei wachsender Entfernung abnimmt.“ Weiter heißt es, Kritiker sehen „darin einen Hinweis, dass bergige Landschaft grundsätzlich zu anderen oder auch strengeren Genehmigungsvorschriften führen sollte.“
Windrad-Abriss wegen Lärmbelästigung
Im sächsischen Oberwiera bei Zwickau wurde im Juni 2026 der Abriss eines erst 2023 errichteten 250 m großen Vestas V162-Windrades mit 6 MW Leistung angekündigt. Der Grund: Das 10 Mio. Euro teure XXL-Windrad hat das Nervenkostüm von Einwohnern aus den umliegenden Dörfern arg strapaziert, so die Lokalzeitung Freie Presse. Störender und nerviger Lärm verhinderten einen entspannten Nachmittag im Garten und einen erholsamen Schlaf in der Nacht. Geschlossene Fenster helfen gegen den tieffrequenten Brummton nichts; ein Getriebewechsel brachte auch hier keine Verbesserung.
Beschwerden auch anderwo …
„Neue Windräder sorgen für Beschwerden“ titelt die Badische Zeitung am 23.05.2025. Über die am 8. Mai in Betrieb genommenen Windräder auf dem Freiburger Taubenkopf (Schauinsland) beklagen sich Bürger aus Horben: „Es klang wie ein Flugzeug, das auf der Stelle steht.“ Und: “Die Vibrationen gingen durch das ganze Haus.“ Extrem sei es bei manchen nächtlichen Windverhältnissen. Der Windrad-Hersteller würde keine Auffälligkeiten sehen, das städtische Umweltschutzamt sieht „alle Grenzwerte eingehalten“, schreibt das Blatt. Baden TV Süd berichtete (1 Minute) ebenfalls.
Auch in Böblingen wiegelt die Kommunalverwaltung ab: „Ein Recht auf Unhörbarkeit von Windenergieanlagen gibt es nicht“, war die Antwort des Oberbürgermeisters auf die besorgte Frage eines Bürgers nach dem Lärm der am Stadtrand geplanten bis zu sechs Windräder. Sie sollen mit bis zu 285 m Höhe und 7,2 MW deutlich größer werden als die beiden auf der Schurwaldhöhe. Wir liegen sicherlich nicht falsch mit der Aussage, dass bei Realisierung des Windparks BB-14 ein Spaziergang im Erholungswald mit deutlicher Betriebslärm-Einwirkung einhergeht. Und eine Grablegung auf dem nahen Waldfriedhof wird von einem Wusch-wusch-wusch-Gewummer im Hintergrund begleitet sein.
Die Genehmigungsbehörde (das ist das Landratsamt) wird vom Windanlagen-Betreiber ein Schallgutachten verlangen, welches das Einhalten der Grenzwerte der TA Lärm nachweisen muss. Das Amt beauftragt in der Regel keinen eigenen Gutachter, den bestellt der Windparkbauer. Das Gutachten wird nicht auf Grundlage von Messungen verfasst, sondern basiert auf mathematischen Modellannahmen. Dass dabei leicht etwas schief gehen kann, verdeutlichen diese Fernsehbeiträge des NDR aus Ostfriesland:
Bevölkerung sucht Lärmasyl im Rathaus (15 Minuten) und
Anwohner fordern Nachtabschaltung (11 Minuten).
Die Windkraftindustrie fordert die Änderung der Schallimmissionsmessungen um insbesondere die nächtlichen Schallabsenkungen zu verringern. Es ginge bislang „ein gewaltiges Potenzial an nachts zu erzeugendem Strom verloren.“
Übrigens: Für Infraschall ist das Schallgutachten „blind“. Hier gibt es keine Prognosemodelle und keine Grenzwerte, die die Emission einschränken könnten.
Lärm-Vorbelastung
Lärmbelästigung ab 31 dB(A)
Bis zu 36 mal in der Minute fährt ein Windradflügel der Vestas V172 am Mast vorbei, was ein Wusch-wusch-wusch-Geräusch erzeugt (in obigem Film zu hören). Das Umweltbundesamt (UBA) hat 2022 eine Studie „Geräuschwirkungen bei der Nutzung von Windenergie an Land“ veröffentlicht. Ergebnis: „In dieser Studie sind 10% der Personen bereits bei einem Beurteilungspegel von 31 dB(A) insgesamt durch WEA-Geräusche hoch belästigt.“ Und: „Sobald der Beurteilungspegel am Wohngebäude den Wert von ca. 35 dB(A) überschreitet, steigt der Anteil der belästigten bzw. hoch belästigten Personen stark an“, ab 45 dB(A) ist jede zweite Person hoch belästigt. Die von Windrädern ausgehenden Wusch-Geräusche werden als weit störender erlebt als gleich lauter Straßenlärm.
Das ficht die Bundesregierung nicht an. In Anwendung einer EU-Notfallverordnung wurde den Windkraftbetreibern erlaubt, den nächtlichen Schallpegel um 4 dB anzuheben, womit dann 44 dB(A) zur Schlafenszeit zu erdulden sind. Das liegt signifikant oberhalb der vom UBA festgestellten Belästigungsgrenze von 31 dB(A). Diese Ausnahmeregel galt zunächst bis 15.04.2023 und wurde dann bis 15.04.2024 verlängert, wegen dem „weiterhin anhaltenden Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine“. In Zeiten des Umbaus der Gesellschaft auf eine Kriegswirtschaft sind Schutzrechte für die Bevölkerung gefährdet.

Das Bild zeigt die Lautstärkeschwankungen eines Windkraftrades während einer Minute Laufzeit. In diesem Beispiel wird alle 1,2 Sekunden ein lautes „Wusch“ erzeugt – immer in dem Moment, in dem ein Rotorflügel am Mast vorbei streicht. Es ist dieses schnelle An- und Abschwellen der Lautstärke, welches die Windradgeräusche so unangenehm macht, störender als technisch gleich lauter Straßenlärm. Und: Dieser Puls alle 1,2 Sekunden erzeugt Infraschall, in diesem Fall von 0,83 Hertz. Damit setzen wir uns auf der Seite „Infraschall“ auseinander. (Quelle: Umweltbundesamt)