13.03.2025
BB-14-Projektierer präsentieren ihre Sichtweise
Am 13. März 2025 lud das Forum Energiedialog zu einen Infoabend in der Holzgerlinger Stadthalle ein, wo die Projektierer SOWITEC/SWS/SWBB (siehe unten, Datum 12.11.2024) einige Details über ihr Windparkprojekt BB-14 mitteilten. Die vorgestellte Präsentation ist auf windenergie-bb14.de verfügbar, eine Kopie des Video-Streams gibt es auf Youtube.com.

Die gut 200 Besucher erfuhren, dass fünf Vestas V172-Windräder mit Nabenhöhe 175 m und einer Gesamthöhe von 261 m in den Wald gestellt werden sollen. Dazu müssen Fichten- und Buchenbestände weichen, Eichen sollen geschont werden.
Pro Anlage wird bei einer Nennleistung von 7,2 MW eine jährliche Stromproduktion von17.200 MWh angegeben, was etwa 2.400 Volllaststunden entspricht. Wir halten diese Gewinnerwartung für deutlich überzogen. Für Schwachwindgebiete wie Baden-Württemberg wird in der Literatur mit kaum mehr als 2.000 Volllaststunden gerechnet. Firma Sowitec will nach der Windparkerstellung aus dem Geschäft aussteigen und ihre Anteile an der Projektgemeinschaft gewinnbringend verkaufen. Deshalb Vorsicht bei diesem Marketingsprech!
Windpark-Layout

Dieses ist das vorgestellte Windparklayout. Rot: Gebietsgrenze BB-14, orange: Gemarkungsgrenzen Böblingen / Holzgerlingen / Ehningen, lila: geplante Zuwege. Die etwa 3,5 km langen Zufahrtswege müssen von 3,5 m auf 4,5 m verbreitert und ihre Traglast von jetzt 50 Tonnen auf 140 Tonnen ertüchtigt werden. Hinzu kommen der Kurvenausbau und die Präparierung der Stell- und Montageflächen der Windräder, für die ein Flächenbedarf von 0,7 ha pro Anlage genannt wird. Sollte Böblingen aus dem Projekt aussteigen, so entfällt die Anlage 5. Das Windrad 4 steht auf Holzgerlinger Gemarkung, knapp an der Grenze zum Böblinger Stadtwald, wo seine Rotorblätter hineinragen, und dürfte zusammen mit der Ehninger Anlage 2 auch ohne Böblinger Windrad für kräftigen Schalleintrag in die Diezenhalde sorgen. (Karte: Sowitec)
Schallimmissionen

Diese Karte der Schallimmissionen wurde präsentiert. Sie soll Worst-Case-Bedingungen aufzeigen. Wir sind da skeptisch, die Werte scheinen unserer Erfahrung aus anderen Windparks nach vielleicht doch nicht den lautesten Betriebszustand anzuzeigen. Wir warten auf die Publikation der verwendeten Eingabeparameter für die Berechnung, so dass zumindest grobe Plausibilitätsabschätzungen gemacht werden können. Auf jeden Fall ist die Vorbelastung der Diezenhalde durch den bereits bestehenden Straßen- und Fluglärm unberücksichtigt. CDU- und FDP-Fraktion im Böblinger Gemeinderat fordern die Stadtverwaltung deshalb auf, eine Gesamtlärmanalyse für die Diezenhalde vorzulegen.
Bemerkenswert ist, dass die hier eingezeichneten Windradstellplätze andere sind, als auf der obigen Karte. Die beiden südlichen Anlagen wurden verschoben mit der Konsequenz, dass ein Windturm auf obigem Windparklayout von der Böblinger auf die Holzgerlinger Gemarkung gewandert ist. Es wurde über zahlreiche Layoutversionen berichtet, die durchgespielt wurden. Da scheint es Rangeleien zu geben, wer wieviel Windräder auf seiner Gemarkung haben darf, wird doch darüber der Fluss der Pachtgelder gesteuert. Wie Naherholung in solch einem mit wummernden Windkraftanlagen vollgestellten Wald noch funktionieren soll, darüber wurde nichts gesagt. (Karte: Sowitec)

In dieser von den Projektierern gezeigten Windrose erkennt man die für BB-14 vorherrschende Windrichtung: Der Wind bläst ganz überwiegend aus Südwest und trägt den Windrad-Lärm genau in das Böblinger Wohngebiet Diezenhalde. (Quelle: Sowitec)
Visualisierung

Auch mit der vorgelegten Visualisierung – hier der Blick vom Böblinger Schlossberg – können wir nicht zufrieden sein. Sie soll, wie der Sowitec-Geschäftsführer in seinem Vortrag erklärte, „unseren Blick widerspiegeln, wenn wir ohne Hilfsmittel auf die Anlagen schauen.“ Tut sie aber nicht. Es gibt Visualisierungs-Richtlinien, die festlegen, dass für eine solche Aufnahme, technisch gesprochen, ein 50 mm-Normalobjektiv (bezogen auf eine sogenannte Vollformatkamera) zu verwenden ist. Genommen wurde aber ein 28 mm-Weitwinkelobjektiv. Der Effekt: Die Windräder, obwohl auf dem Foto in ihrer Wirkung schon recht aufdringlich, treten verkleinert in den Hintergrund. Diesen Richtlinienverstoß haben wir bereits bei den Visualisierungen bemängelt, die die Kommunen im September 2024 veröffentlicht haben. Die Lernfähigkeit unserer Windkraftpropagandisten ist beschränkt. Hier zur Erläuterung die Visualisierung, wie sie korrekt aussehen müsste:

Weitere Planung
Der Zeitplan für das Projekt ist eng gestrickt: Bis Ende Juni soll der Verpachtungsvertrag mit den Kommunen unterzeichnet und die Planung zur Genehmigung beim Landratsamt angemeldet sein. Hintergrund ist, dass bei Antragstellung bis zu diesem Termin laut § 6 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung und einer artenschutzrechtlichen Prüfung nicht erforderlich ist. Dieses „vereinfachte Verfahren“, so der Sowitec-Geschäftsführer in seinem Vortrag, spart den Projektierern Zeit und Geld. Das geht allerdings zulasten der Natur, wo schützenswerte Arten höchstens dann Berücksichtigung finden, wenn sie in den (meist veralteten und unvollständigen) Unterlagen der Naturschutzbehörde vermerkt sind. Zwar fordern die Kommunen von den BB14-Investoren eine spezielle artenschutzrechliche Prüfung, aber dieses ist lediglich eine Privatabmachung, die das Landratsamt bei der Genehmigung nicht interessiert und auch nicht interessieren darf, selbst wenn sie schützenswerte Tatbestände aufdeckt. Die Qualität dieses Privatgutachtens, wie auch die Relevanz, dürfte bescheiden sein.
Diverse Amtsträger und Initiativen durften sich im Foyer der Stadthalle mit Stellwänden präsentieren, erhielten aber keine Gelegenheit zur Vorstellung ihrer Sichtweise auf dem Podium. Aus dem Publikum durften Fragen formuliert werden, so dass einige Punkte geklärt werden konnten (siehe das eingangs erwähnte Video). Die Betreiber haben einen „laufenden Dialog mit allen Partnern (Kommunen, Bürger*innen, Eigentümer*innen …)“ und die Durchführung von weiteren Bürgerinformationsveranstaltungen angekündigt. Da sind wir gespannt auf das, was kommt.
Achtung: Die nächste öffentliche Infoveranstaltung ist laut vorgestelltem Zeitplan erst NACH Unterzeichnung des Verpachtungsvertrages vorgesehen. Also dann, wenn alles entschieden ist, worauf die Kommune Einfluss nehmen kann. Ob sich die Gemeinderäte auf diese Brüskierung der Bevölkerung einlassen?
20.11.2024
Böblinger Gemeinderat vertagt Windpark-Verhandlungsentscheidung
Der Gemeinderat Böblingen hat sich mit einer Mehrheit von 18 zu 15 Stimmen dafür ausgesprochen, die Beschlussfassung über die Auswahl eines Projektentwicklers für den Windpark BB-14 und über den Verhandlungsbeginn zu vertagen, „bis die Teilfortschreibung des Regionalplans zur Ausweisung von Vorranggebieten für die Nutzung von Windenergie abgeschlossen ist und der neue Regionalplan durch die Regionalversammlung Stuttgart beschlossen wurde.“ Dieses wird für das Frühjahr 2025 erwartet, möglicher Termin ist die Sitzung der Regionalversammlung am 02. April 2025. Damit setzte sich ein von der FDP und CDU eingebrachter Vertagungsantrag nach 2,5-stündiger Debatte vor gut gefüllten Besucherrängen gegen den Antrag der Stadtverwaltung auf sofortigen Verhandlungsbeginn durch. Der Antrag wurde von AfD, BfB und Teilen der SPD unterstützt.
Ebenfalls soll gewartet werden, „bis eine verbindliche und zwischen LNV und NABU-Gruppe Sindelfingen-Böblingen abgestimmte Stellungnahme bzw. ein unabhängiges Gutachten zu den Belangen des Natur- und Umweltschutzes im Naherholungsgebiet BB-14 vorgelegt wird“. Dies bezieht sich auf eine Erklärung der lokalen NABU-Gruppe, die die ablehnende Haltung der Landesverbände von NABU, BUND und LNV zu BB-14 nicht anerkennt.
Tags zuvor beschloss der Gemeinderat von Holzgerlingen einstimmig und der von Ehningen mit einer 10 zu 9-Mehrheit, in die Verhandlungen mit der Projektentwickler-Gemeinschaft „SOWITEC / SWS / SWBB“ (siehe unten) einzusteigen.
12.11.2024
Böblinger Stadtwerke sollen Windpark BB-14 betreiben
Am Mittwoch, den 20. November soll der Böblinger Gemeinderat nach dem Willen der Stadtverwaltung die Aufnahme von Verhandlungen mit einem Windpark-Entwickler für das Waldgebiet BB-14 beschließen. Mit dabei sind die Stadtwerke Böblingen. Bereits tags zuvor sollen die Gemeinderäte von Holzgerlingen und Ehningen entsprechende Beschlüsse fassen. Die Gemeinde Ehningen hat die Sitzungsvorlage als erste Kommune veröffentlicht. Darauf referieren wir im Folgenden. Sie ist annähernd identisch mit den Vorlagen der anderen beiden Kommunen.
Die Projektentwickler-Gemeinschaft „SOWITEC / SWS / SWBB“ wurde von einer interkommunalen „Vergabegruppe“ ausgewählt, den Erholungswald in eine Windindustriefläche umzugestalten. Die genauen Bedingungen sollen jetzt ausgehandelt werden, die Verpachtungsentscheidungen der Gemeinderäte sind für das nächste Frühjahr vorgesehen.
Stromspekulanten am Werk
Die in Sonnenbühl ansässige Firma SOWITEC versteht sich als „einer der weltweit führenden Entwickler von Erneuerbare Energien Projekte.“ Mit mehr als 100 Tochterunternehmen will sie global am Windparkbau verdienen. Ende 2023 ging in dem unübersichtlichen Firmenkonstrukt etwas schief und Unternehmensanleihen konnten nicht mehr zurückgezahlt werden. Sie gilt seitdem als „finanziell angeschlagen“. Schon die Höhe des ausgelobten Zinssatzes dieser toxischen Finanzpapiere von 8,0 Prozent lässt erkennen, dass SOWITEC vor Hochrisiko-Auslandsgeschäften nicht zurückschreckt. Weniger spekulative Unternehmensanleihen, z.B. von Mercedes-Benz, bieten eine Rendite von eher unter als über drei Prozent an.
SWS meint die Stadtwerke Stuttgart, die deutschlandweit bereits 31 Windräder betreiben und in Jettingen bei Herrenberg in einem weiteren Windparkbau engagiert sind.
SWBB steht für Stadtwerke Böblingen, die neu in das dank üppiger EEG-Fördergelder als profitabel erachtete Windstromgeschäft einsteigen wollen. Die Stadtwerke Böblingen GmbH & Co. KG gehören zu 59 Prozent der Stadt Böblingen, zu 41 Prozent der EnBW.
Die drei Unternehmen sollen „gleichermaßen“ einer zu gründenden Projektgesellschaft angehören. Bei einer Drittelbeteiligung der SWBB dürfte ihr Engagement einen Finanzrahmen von etwa 30 Millionen Euro umfassen, die beschafft und besichert werden müssen. Das ist nicht wenig, bislang weist das Unternehmen einen technischen Anlagenbestand im Wert von rund 90 Millionen aus. Offensichtlich will die Stadt Böblingen ihren Stadtwald nicht nur mittels Windkraft-Pachteinnahmen gewinnbringend vermarkten, sondern auf Kosten der erholungssuchenden Bürger auch direkt durch Stromerzeugung und -verkauf Einnahmen erzielen. Das geschieht nicht ohne Risiko, wie der SWR mit diesem Film nicht nur aus dem Donnersbergkreis (Rheinland-Pfalz) berichtet.
Dass das Geschäft mit dem Strom nicht nur lukrativ ist, haben die SWBB gerade erlebt. Ihr Geschäftsbericht 2023 weist für das Geschäftsfeld Stromvertrieb ein Minus von 692.000 Euro aus und auch die Aussichten für das Geschäftsjahr 2024 sind nicht rosig: „Aufgrund vorbeschaffter Strom- und Gasmengen resultieren Long-Positionen, die negativ auf die voraussichtliche Ergebnisentwicklung 2024 wirken.“ („Long-Position“ ist ein Fachbegriff der Finanzspekulation.) Im Stromhandel der SWBB könnten derzeit „höhere Bezugskonditionen“ bei einer „gestiegenen Wettbewerbssituation“ nicht auf die Kunden abgewälzt werden, was „niedrigere Roherträge“ 2024 zur Folge hat.
Nach Errichtung der Windkraftanlagen will SOWITEC ihre Anteile gewinnbringend verkaufen, während die Stadtwerke als Betreiber bleiben.
In ihrem Geschäftsbericht schreibt SOWITEC, dass „geschlossene Verträge üblicherweise keine zukünftigen Verpflichtungen oder Garantien inkludieren.“ Damit geht der Käufer voll ins Risiko, wenn falsche Windprognosen, technische Mängel oder explodierende Rückbaukosten zu bewältigen sind. Ein aktuelles Geschäftsrisiko besteht darin, dass bald die Förderlandschaft eine andere sein könnte und die erzielten Stromerlöse dann die Erwartungen nicht erfüllen. Im Jahr 2024 werden die EEG-Zahlungen aus dem Bundeshaushalt statt der geplanten 10,6 die Grenze von 20 Mrd. Euro überschreiten, bei weiter steigender Tendenz – Geld, das die Regierung kaum hat. Die explodierenden Energiewendekosten dürften zum wirtschaftlichen Scheitern der Ampelregierung beigetragen haben. Für unsere Windparkinvestoren beginnt ein Wettrennen: Detailplanung und Genehmigungsverfahren müssen abgeschlossen sein, bevor das EEG-Förderinstrument eingedampft wird.
Dies erklärt vielleicht die große Eile, mit der die Kommunen das Projekt durchziehen – lange bevor der Regionalverband das BB-14-Gelände als Windkraft-Vorranggebiet überhaupt rechtskräftig festgesetzt hat. Gleichzeitig wird der Verband so unter Druck gesetzt, das Vorranggebiet für die Regionalplanung beizubehalten und nicht, wie von vielen Bürgern gefordert, zu streichen.
Dunkle Auswahlbedingungen
Die meisten Kriterien, die der Windparkausschreibung zugrunde gelegt wurden, blieben geheim (siehe unten, Datum 01.05.24). Ebenso wenig ist nachvollziehbar, wie der Gewinner der Ausschreibung aus den sieben Interessenten von den (namentlich nicht genannten) Mitgliedern der Vergabegruppe ausgewählt wurde. Veröffentlicht ist in der Sitzungsvorlage lediglich eine obskure Punkteliste mit den Rubriken Unternehmen, Wirtschaftlichkeit, Technik und Beteiligung. Da kann sich jeder drunter vorstellen, was er will. Bemerkenswert ist, dass eine Rubrik wie „Zuträglichkeit für die Bevölkerung“ oder „Naturverträglichkeit“ nicht auftritt. Die Bietergruppe um die SWBB hat das Verfahren mit 75,9 Punkten knapp vor der nächsten mit 75,2 Punkten gewonnen. Ob da wohlwollend ein „Heimbonus“ gewährt wurde?
Ein Gschmäckle hat es, wenn Aufsichtsratsmitglieder der Böblinger Stadtwerke jetzt als Gemeinderatsmitglieder über das „eigene“ Geschäft abstimmen. In puncto Pachthöhe sollte die Stadt das Interesse an einem hohen Zahlungseingang haben, während die Stadtwerke als Betreiber eher wenig hergeben wollen. Ein anderer Windpark-Interessent hat höhere Pachtgebühren angeboten, kommt aber nicht zum Zuge.
Ob andere Angebote als das ausgewählte die laut Amtsblatt geforderten Kriterien „Standorte der Anlagen sollen die Belastungen für die Anwohnenden möglichst minimieren“ und „Waldschonendes Vorgehen und Aufforstung eins zu eins“ vielleicht natur- und menschenfreundlicher umgesetzt haben, lässt sich nicht nachprüfen. Die von den Anbietern verlangten Lärm- und Schattenwurfsprognosen sowie der Zuwegeplan wurden bislang nicht der Öffentlichkeit vorgestellt.
Das Vertrauen der Bürgerschaft in eine sachgerechte Auswahl könnte die Stadtverwaltung stärken, indem sie (gern auch anonymisiert) alle eingegangenen Windpark-Umsetzungsvorschläge veröffentlicht. Es sollte nachvollziehbar sein, wenn sie in ihrer Gemeinderats-Drucksache behauptet, das SWBB-Konzept „bildet einen guten Kompromiss aus Wirtschaftlichkeit und Berücksichtigung ökologischer Aspekte, u.a. des Schallschutzes für die umliegenden Wohngebiete.“ Und was heißt hier „Kompromiss“? Welche Zugeständnisse werden von der Bevölkerung verlangt, damit die Unternehmen Stromprofite einfahren können? Sollte darüber nicht erst einmal die Debatte in der Öffentlichkeit geführt werden, Herr Oberbürgermeister, bevor in Verhandlungen mit den Energieerzeugern eingestiegen wird?
Eine „maximalen Transparenz“, wie sie der Böblinger Oberbürgermeister gerne verspricht, ist nicht zu erkennen.
Vergebliche Liebesmüh’
Am Ende entscheidet jede der drei beteiligten Kommunen per Gemeinderatsbeschluss für sich, ob sie ihren Flächenanteil am Gebiet BB-14 für die Windstromerzeugung hergeben will. Sollte der ausgehandelte Verpachtungsvertrag die Zustimmung des Gemeinderats nicht finden, so bleibt die Kommune auf den Kosten für die Verhandlungen, inklusive teurer Rechtsanwaltsgebühren, sitzen.
Wir meinen:
Die Nachteile für die Natur und für die anliegende Wohnbevölkerung durch den geplanten Windpark sind bereits jetzt absehbar so groß (schauen Sie dazu auf die anderen Seiten unserer Website), dass eine Umwandlung des Erholungswaldes in ein Industriegebiet nicht zumutbar ist.
Wir empfehlen den Gemeinderäten, die Aufnahme von Verhandlungen abzulehnen. Das erspart allen Beteiligten viel Zeit, Geld und Frust.
01.08.2024
Sieben Interessenten wollen Windpark bauen
Die beteiligten Kommunen melden nach Ablauf der Ausschreibungsfrist auf ihrem Windpark-Portal, dass insgesamt sieben Angebote von Interessenten eingegangen seien, im Naherholungswald BB-14 einen Windpark zu errichten. Das Prüfen und Bewerten der Angebote wird einem externen Dienstleister überlassen, der seine Ergebnisse nach der Sommerpause den drei Gemeinderatsgremien in einem Workshop (das heißt nichtöffentlich) vorstellt.

01.05.2024
Windpark-Ausschreibung: Hektik ohne Not
Am 01.05.2024 starteten die drei Gemeinden Böblingen, Holzgerlingen und Ehningen im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens eine gemeinsame Ausschreibung, mit der „ein geeigneter Projektentwickler für Entwicklung, Bau und ggf. den späteren Betrieb eines möglichen Windparks“ gefunden werden soll. Im vom Regionalverband vorgeschlagenen Windkraft-Vorranggebietes BB-14 zwischen der Diezenhalde, Holzgerlingen und Mauren sollen bis zu sechs Windräder errichtet werden.
Im Folgenden befassen wir uns mit den Kriterien, die die von den Gemeinderatsgremien bestimmte gemeinsame Vergabegruppe hierfür erarbeitet hat und lassen – ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit – einige zusätzliche Informationen bezüglich der Ausschreibungsdokumente einfließen, die an uns herangetragen wurden. Während die interkommunale Homepage der Kommunen einen transparenten Prozess verspricht, bleiben diese für die öffentliche Debatte wichtigen Papiere unter Verschluss. Unser Vertrauen in die von den Verwaltungen angekündigte offene und sachorientierte Diskussion mit der Bürgerschaft ist angeknackst.
Unseren Informationen nach wird es in den Ausschreibungstexten als „ausdrückliches Ziel“ der drei Kommunen bezeichnet, Strom aus Windkraft zu erzeugen. Dies ist ein anderer Zungenschlag als wir sonst auf kommunalen Veranstaltungen vernehmen. Es gehe beim Interessenbekundungsverfahren zunächst darum, Informationen zu erhalten, um die Bedingungen für eine Windstromgewinnung abschätzen zu können, hört man dort. Eine Entscheidung pro oder kontra Windpark solle transparent gestaltet werden und sei zum aktuellen Zeitpunkt noch völlig offen. Die jetzt geäußerte feste Entschlossenheit zum Windkraftbau ist etwas anderes.
Nur seriöse Angebote bitte
Die Kommunen wollen angeblich nur Projektentwickler akzeptieren, die mit dem Bau von Windparks Erfahrung haben und erfolgreich umgesetzte Windkraftprojekte nachweisen können. Die Angebote sollen auf technische und wirtschaftliche Plausibilität untersucht werden, wozu die Anbieter einen Fragenkatalog beantworten müssen. Unrealistische Pachtversprechen meinen die Kommunalvertreter erkennen zu können und wollen sich davon nicht ködern lassen. Auch werde erwartet, dass sich der Projektierer an der späteren Betreibergesellschaft beteiligt. So muss er die Suppe mit auslöffeln, wenn er – wie vielfach Praxis – mit überzogenem Versprechen teuer an Betreiber verkauft, die dann den versprochenen Windgewinn nicht erzielen können.
Dieses Herangehen der Kommunen ist löblich. Es findet allerdings dort seine Grenze, wo der kommunale Grundbesitz endet. So befinden sich in Randzonen des Gebietes BB-14 Teile der Holzgerlinger Streuobstwiesen, wie auch landwirtschaftliche Flächen bei Mauren, in Privatbesitz. Dort können die Eigentümer ihre eigenen Bedingungen mit Windparkerstellern aushandeln.
Möglichst hohe lokale Wertschöpfung
Eine „möglichst hohe lokale Wertschöpfung“ solle erreicht werden. So umschreiben die drei Gemeinden den Wunsch, dass sie und andere lokale Akteure kräftig dabei sind, wenn es gilt, Natur- und Erholungsraum in eine Quelle des Profits zu verwandeln. Da geht es nicht nur um Pacht- und Gewerbesteuereinnahmen. Regionale Forstbetriebe können die Waldrodung betreiben und lokale Tiefbaufirmen den Wegebau. Örtliche Banken können bei der Kreditvergabe mitmischen.
Stadtwerke, Industriebetriebe, Genossenschaften und Einzelpersonen sollen über eine Beteiligung an der Betreibergesellschaft einen Anteil an dem erhofften Betriebsgewinn abgreifen können. Im Jahr 2024 wird die Bundesregierung rund 20 Mrd. Euro EEG-Fördermittel an Betreiber von Erneuerbarer-Energie-Anlagen ausschütten, für die kommenden Jahre wird mehr erwartet. (Mehr dazu auf unserer Seite „Wirtschaftlichkeit“.) Das weckt Begehrlichkeiten.
Das Einfahren einer staatlich abgesicherten Rendite für 20 Jahre geschieht nicht nur auf Kosten der Steuerzahler, sondern vor allem zu Lasten der direkten Anwohner, die durch den Windpark erhebliche Beeinträchtigungen in ihrem Wohnumfeld und Naherholungswald, sowie Immobilienwertverlust erleiden. Zum Ausgleich wird überlegt, ihnen vergünstigte Stromtarife anzubieten – ein bei Windparks nicht unüblicher Versuch, die Anrainer zu besänftigen.
Siedlungsabstand maximieren
„Maximal sechs Windenergieanlagen“, „900 statt 800 Meter Mindestabstand zur Wohnbebauung“, „Standorte der Anlagen sollen die Belastungen für die Anwohnenden möglichst minimieren“ und „Lärm- und Schattenwurfsprognose“. So lauten Vergabekriterien, die im Amtsblatt genannt wurden. Hundert Meter mehr Abstand bedeutet in der Tendenz weniger Lärm im Wohngebiet. Ob die Geräuschbelastungen für die Anwohner dadurch erträglich werden, muss die geforderte Lärmprognose zeigen. Wir sind irritiert ob der Wortwahl. „Lärmprognose“ bedeutet nicht unbedingt ein schalltechnisches Gutachten eines akkreditierten Sachverständigen. Wir erwarten eine sorgfältige Modellierung, die auch die gegenüber bestehenden Windrädern höhere Nabenposition und das zur Diezenhalde abfallende Gelände mit daraus resultierender größeren Schallreichweite berücksichtigt, ebenso wie die Vorbelastung durch den Verkehrslärm der B464 und den Lärm der Flugzeuge im Landeanflug auf den Stuttgarter Flughafen. „Belastungen für die Anwohnenden möglichst minimieren“ ist eine Leerformel ohne Substanz. Wie soll hier das Erreichen der Vorgabe festgestellt werden?
Auf unserer Seite „Hörbarer Schall“ haben wir ausgeführt, dass das Bundesumweltministerium eine Belästigung durch Windradschall schon bei 31 dB(A) feststellt. Wer die Geräuschbeeinträchtigung im Wohngebiet definiert gering halten will, fährt besser, wenn die Einhaltung eines solchen Grenzwertes zu allen Zeiten und an allen Orten des Siedlungsgebietes zur Auflage bei einem Verpachtungsvertrag gemacht wird. Der in der TA Lärm genannte Grenzwert von 55 dB(A) für allgemeine Wohngebiete ist jedenfalls für Windradschall wegen des belastenden Wusch-wusch-Effektes zu hoch. Und der Lärm im Waldgebiet wird durch Abstandsregeln nur an eine andere Stelle verlagert, aber nicht vermindert. Nebenbei: Für Windrad-Infraschall kennt die aktuell geltende DIN-Norm keine geeigneten Messverfahren; es sind weder Prognosemodelle verfügbar, noch wurden Grenzwerte definiert. (siehe Seite „Infraschall“)
Spezielle artenschutzrechliche Prüfung
Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) soll sicherstellen, dass ein Bauvorhaben nicht gegen die Verbote nach § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes verstößt. Dazu wird untersucht, ob spezielle geschützte Arten im Umkreis der Standortes vorkommen und beeinträchtigt werden. Dann müssen Vermeidungs- oder Minderungsmaßnahmen ergriffen werden. Für Windkraftprojekte wurde diese Prüfung von der Bundesregierung abgeschafft, um die Anlagen schneller errichten zu können (siehe Seite „Genehmigungsverfahren“).
Da hört es sich erst mal gut an, wenn unsere Kommunen vom Windpark-Projektierer für BB-14 die „verpflichtende Durchführung einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung“ fordern. Wir haben allerdings Bedenken, dass diese Prüfung dem Naturschutz so dienlich ist, wie von der Vergabegruppe erhofft. Es handelt sich um ein Privatgutachten, das der Projektierer erstellt und welches im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren nicht verlangt und mithin auch nicht überprüft wird. Das dafür zuständige Landratsamt entscheidet allein nach der Datenlage, die in seinen Naturschutzkatastern dokumentiert ist.
Erfahrungsgemäß wird die Artenschutzprüfung mal mit mehr, mal mit weniger Ehrgeiz erstellt. Es geht um das kundige und kleinräumige Untersuchen der Waldflächen, was zeitaufwendig ist. Wenn in den Auflagen nicht dezidiert vorgeschrieben ist, wie gearbeitet werden soll, und wenn das Dokument erst nach Unterzeichnung des Pachtvertrages vorgelegt werden muss, so ist der Nutzen zweifelhaft und es gibt keinen Hebel, vom Ersteller Nachbesserung zu verlangen. Auf jeden Fall sollte die saP rechtzeitig vor Beginn des Genehmigungsverfahrens verlangt werden. Nur dann erhöhen etwaige artenschutzrechtlich bedeutsame Funde den Kenntnisstand des Landratsamtes und können in Genehmigungsauflagen einfließen.
Wer dem Naturschutz einen Gefallen tun will, sollte selber tätig werden, das Waldstück gemäß fachlichem Standard nach Brutstätten geschützter Vögel und Lebensorte anderer geschützter Arten absuchen und die Funde mit genauer Ortsangabe zeitig der unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt melden. Dann ist die Chance gegeben, dass es im Genehmigungsverfahren für den konkreten Fall berücksichtigt wird. Es gibt Berichte aus anderen Windparkprojekten, wo das offizielle saP-Dokument nur wenig aufzeigte, private Naturschützer aber allerhand Horste geschützter Vögel fanden (z.B. Stuttgarter Zeitung 26.10.23). Datensammlungen der Landesumweltanstalt zum Artenschutz sind ungenügend.
Knackpunkt „Waldschonendes Vorgehen“
„Waldschonendes Vorgehen und Aufforstung eins zu eins“ ist eine weitere Auflage, die die Vergabegruppe sich überlegt hat. Nach unseren Informationen wurde diese in den Ausschreibungsunterlagen nicht weiter ausgeführt, sondern es dem Anbieter überlassen, Möglichkeiten der Waldschonung aufzuzeigen. In diese Kategorie fällt auch die Forderung nach „Planung der Zuwegung bereits mit Abgabe eines Angebots“.
Wann ist die Errichtung des Windparks im Wald „waldschonend“? Kann sie das überhaupt sein? Welche Beschädigung der Natur soll tolerabel sein? Welche Waldqualität gilt als unverzichtbar um die Naherholungsfunktion für die Bevölkerung aufrechtzuerhalten? Dass eine Ersatzaufforstung gefordert wird, nachdem diese Genehmigungsauflage von der Landesregierung für Windkraftanlagen im Wald gestrichen wurde, ist zu begrüßen. Dann aber bitte richtig: In welchem Bereich muss und durch welche Maßnahme darf die „Aufforstung eins zu eins“ stattfinden?
Genau da, wo es darauf ankommt, konkrete Kriterien zum Schutz von Mensch und Umwelt zu definieren, hören wir von den Gemeinden: Nichts. Wenn den Verwaltungen nichts einfällt, so sollten sie die Anwohner zu einem Workshop einladen. Gassigänger, Frischluftsportler und in der Natur Entspannung Suchende wissen, was für sie im Wald wichtig ist und was nicht geht. So ähnlich wird auch in anderen kommunalen Projekten verfahren (Beispiel Schlossbergring).
Diese Art von Wischi-Waschi-Auflagen betrachten wir als Beruhigungspille für die Bevölkerung einerseits und Freibrief für den Projektentwickler andererseits. So wird agiert, wenn bei nur mäßiger Rücksicht auf Natur und Bevölkerung das „ausdrückliche Ziel“ der Windstromerzeugung verfolgt wird – siehe Beginn unseres Artikels – und dann ein „Besser geht es nicht!“ beschwichtigen soll.
Doch, es geht besser! Erinnert sei an dieser Stelle an das Vorgehen unserer Nachbarstadt Sindelfingen, die Windkraft in ihren Waldgebieten ablehnt um die „vielfältigen Waldfunktionen wie Erholungswald, Immissionsschutzwald, Klimaschutzwald“ bewahren zu können und darauf hinweist, dass „die Realisierung von Windkraftanlagen erhebliche Auswirkungen auf die räumlich stark begrenzten Erholungsbereiche entfalten werden“. Selbst der Regionalverband Stuttgart betont: „In der dichtbesiedelten Region Stuttgart haben Waldflächen eine herausragende Bedeutung für Ökologie, Klima, Klimaschutz und insbesondere für die Naherholung“ und lehnt deshalb Solaranlagen dort ab – für Windkraft sieht er das leider anders. (siehe Seite „Region“, Datum 05.06.24)
Intensive Auseinandersetzung in der Öffentlichkeit
Die interessierten Projektentwickler werden auf intensive Auseinandersetzungen in den drei das Windpark-Projekt betreibenden Kommunen aufmerksam gemacht. Insbesondere betrachte die Bevölkerung die geplanten Veränderungen im Wald kritisch.
Willkommen, geehrte Projektentwickler! Der Diskussion mit Ihnen sehen wir mit Interesse entgegen, fehlt uns doch die Fantasie, uns den Bau und Betrieb einer Windkraftanlage im Naherholungswald ohne erhebliche Beeinträchtigung für Natur und Anwohner vorstellen zu können. Wir lassen uns von Ihnen gern darlegen, wie es auch ohne Abholzung und Naturbeschädigung, ohne Landschaftszergliederung durch breite Zuwege, ohne Eisfallrisiko im Winter, ohne belastende Betriebsgeräusche in Wald und Wohngebiet und ohne Beschädigung des Landschaftsbildes geht, um nur einige der in der anwohnenden Bevölkerung geäußerten Befürchtungen zu erwähnen.
Wozu diese Eile?
Am 24.07.2024 wird das Ausschreibungsverfahren geschlossen. Bis dahin müssen verbindliche Angebote interessierter Windparkprojektierer bei den BB-14-Kommunen eingegangen sein. Das erzeugt für die Unternehmen einen gehörigen Zeitdruck. In relativ kurzer Zeit müssen: Das Interessenbekundungsverfahren zur Kenntnis genommen, auf Relevanz für das Firmenportfolio untersucht und in die laufende Geschäftstätigkeit eingepflegt werden. Es müssen Ortsbesichtigungen in Bezug auf Geländetopografie, Bodenbeschaffenheit, Pflanzen- und Tierwelt, Naturschutzbelange, Windhöffigkeit, vorhandene und zu errichtende Infrastruktur für Bauzuwege und Stromableitung, sowie in Bezug auf schallausbreitungsrelevante Strukturen im Wohngebiet durchgeführt werden, wozu auch Gespräche mit örtlichen Fachstellen erforderlich sind. Es müssen Windpark-Layouts, Zuwege-Pläne, Lärm- und Schattenwurfsprognosen erstellt werden, wozu die Erstellung dezidierter lokaler 3D-Digitalmodelle notwendig ist. Es müssen Finanzierungsmodelle untersucht werden. Es werden Beteiligungskonzepte erwartet, zu deren Entwicklung Absprachen mit lokalen Akteuren erforderlich sind. Es sind Stromproduktionsmengen und Stromeinspeisevergütungen abzuschätzen. Es müssen interne und externe Ressourcen und Zuliefermöglichkeiten abgeklopft werden, die in eine Zeit-, Investitionskosten- und Betriebskostenplanung münden, aus denen dann eine Rentabilitätsprognose erstellt und schließlich ein verbindliches Angebot geschneidert werden kann.
So etwas geht in der geforderten Kürze nur bei Firmen, die Standardgeschäftsprozesse aus der Schublade ziehen können und diese dann notdürftig auf die lokalen Besonderheiten anpassen. Wer sich schon einmal mit Projektentwicklung beschäftigt hat (vielleicht kennen Sie ein privates Hausbauvorhaben), der weiß, dass sorgfältige Planung zu Beginn das A und O ist und Schlamperei in dieser Projektphase in der späteren Ausführungsphase teuer bezahlt werden muss. Genau dieses droht bei der durch nichts begründete Hektik beim BB-14-Windpark. Die so vorgelegten Angebote sind mit heißer Nadel gestrickt und werden nicht lange Bestand haben.
Für den 15. Oktober ist vorgesehen, Anbieter zu einem Bewerbungsgespräch mit der Gemeinderats-Vergabegruppe einzuladen. Der Böblinger Gemeinderat ist gerade neu gewählt und konstituiert sich am 11.09.24. Die erste Sitzung nach der Sommerpause findet am 25.09.24 statt, am 18.09. schon eine wichtige Ausschusssitzung. Die Gemeinderäte müssen sich neu finden, in die Ausschüsse sortieren und sich in diese Aufgaben einarbeiten. Die Mitglieder der Windpark-Vergabegruppe sollen vor der Bewerber-Einladung die eingegangenen Angebote lesen, verstehen und bewerten. Ist es möglich, dass sich unsere ehrenamtlichen Feierabendpolitiker in der kurzen Zeit von Ende der Sommerferien bis zum 15.10.24 gründlich genug in eine Materie einarbeiten, die das Lebensumfeld eines größeren Teils der Bevölkerung nachhaltig verändern kann? Sind sie in der Lage, dann die richtigen Fragen an die Verkaufsprofis der Windkraftunternehmen zu stellen, um die Schwachstellen der Präsentation und mögliche verschleierte Beeinträchtigungen für Natur und Bevölkerung zu erkennen – oder ist ein bloßes Abnicken geplant?
Der nach den Bewerbergesprächen gekürte Gewinner soll dann im Herbst vom Gesamtgemeinderat bestätigt und im Frühjahr 2025 der Bevölkerung vorgestellt werden. Anschließend soll die Aushandlung und Unterzeichnung des Pachtvertrages erfolgen.
Dass der Gemeinderat abwinkt und das Suchverfahren einstellt, weil die Angebote zu große Nachteile für die Kommune und ihre Einwohnerschaft aufgezeigt haben, ist nicht vorgesehen. Unser Eindruck ist: Da wollen Verwaltungen ihr Projekt durchboxen, bevor die Regionalversammlung das Windkraft-Vorranggebiet überhaupt rechtskräftig festgesetzt hat. Wir würden uns freuen, wenn wir damit falsch liegen und es doch noch wie zugesagt zu einer „offenen und sachorientierte Diskussion“ mit der Bürgerschaft kommt.