Politik

Was unternimmt die Politik in Sachen Windkraft?

Darauf gehen wir in diesen Kapiteln ein: (Bitte auf den Titel klicken)

Regionalverband

Der Verband Region Stuttgart führt die regionale Flächenplanung durch (Regionalplan-Erstellung). Er hat die gesetzliche Aufgabe, bis zum 30.09.2025 mindestens 1,8 Prozent der Regionsfläche als Windkraft-Vorranggebiet auszuweisen. Geschieht dies nicht, so wird gemäß § 35 BauGB die flächenplanerische Erlaubnis für den Bau von Windkraftanlagen im Außenbereich der Siedlungsflächen als gegeben angenommen (sogenannte „Superprivilegierung“). Stimmt der Grundstückseigentümer zu und besteht eine Genehmigung durch das Landratsamt, so darf ein Windrad errichtet werden. Die Kommune wird nicht beteiligt. Wie sieht die Windkraft-Regionalplanung für uns aus?

Kommune

Der Kommune obliegt die städtebauliche Flächenplanung (Flächennutzungspläne und Bebauungspläne). Diese Planungshoheit ist für Windräder ausgehebelt. Auf vom Regionalplan ausgewiesenen Windkraft-Vorranggebieten darf die Gemeinde nichts unternehmen, was dem Bau von Windkraftanlagen widerspricht. Andererseits ist es dann schwierig, außerhalb dieser Vorranggebiete solche Anlagen zu erstellen. Was die Stadt Böblingen und ihre Nachbargemeinden vorhaben, wird hier dokumentiert.

Landratsamt

Das Landratsamt führt die technische, sowie immissionsschutz- und naturschutzrechtliche Genehmigung von Windkraftanlagen durch. Wir berichten über Aktivitäten des Landratsamts Böblingen.

Genehmigungsverfahren

Wie der Genehmigungsprozess durchgeführt werden muss, entscheiden Bund und Land. Und die wollen das Genehmigungsverfahren beschleunigen. Was das heißt, erfahren Sie hier.

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