Landratsamt

Was macht das Landratsamt Böblingen?

Das Landratsamt ist als unterste Landesbehörde für die technische Genehmigung der Windkraftanlagen nach dem Immissionsschutzgesetz zuständig. Naturschutzbelange werden bei Windkraftanlagen nicht mehr geprüft. Näheres über den Umfang der Prüfungen finden Sie auf der Seite „Genehmigungsverfahren“.

Sachstandsbericht Windenergie vorgelegt

Der Böblinger Landrat hat dem Kreistagsausschuss für Umwelt und Verkehr einen Sachstandsbericht zur Windenergie im Landkreis Böblingen vorgelegt. Stand Ende November gingen in dem Amt bislang drei Anträge zur Genehmigung von Windparks in den Gebieten BB-22/24 (Sindelfingen/Maichingen), BB-32 (Rutesheim) und BB-07 (Jettingen) mit zusammen 13 Windkraftanlagen ein (siehe unten, Datum Juni 2025). Sie befinden sich derzeit in der Vorprüfung. Zwar entfällt bei den vor dem 30.06.2025 eingereichten Anträgen die artenschutzrechtliche Prüfung, „insbesondere die Pflicht zur Kartierung aus dem speziellen Artenschutzrecht“. Jedoch müssten “z.B. forstrechtliche Belange, Grundwasser- und Bodenschutz, Lärm, Schall, Brandschutz, Abstandsregelungen etc.“ überprüft werden. „Bei vereinfachten Verfahren ist mit einer behördlichen Entscheidung innerhalb von drei Monaten nach Vollständigkeit der Unterlagen zu rechnen.“

Weiter schreibt der Landrat: „2024/2025 fanden darüber hinaus weitere Gespräche mit Projektierern statt, die die Gebiete BB-29 Renningen und BB-07 Herrenberg sowie BB-14 Böblingen betreffen. Es ist damit zu rechnen, dass diese und weitere, noch nicht vorstellig gewordene Projektierer in den nächsten Jahren ebenfalls einen Antrag stellen werden.“
Eine Debatte über die Sitzungsvorlage fand im Ausschuss nicht statt.

Karte des Regionalverbandes Stuttgart mit den für den Kreis Böblingen festgelegten Windkraft-Vorranggebieten. Die Kreiszeitung / Böblinger Bote vom 10.12.25 hat eingezeichnet, wo aktuell Windparks im Gespräch sind. Für das Gebiet BB-14 hat das aus der Firma Sowitec sowie den Stadtwerken Stuttgart (SWS) und Böblingen (SWBB) bestehende Projektierer-Konsortium nach der Flächenreduzierung des Verbandes im April 2025 beschlossen, die Planungen „vorerst“ einzustellen, bis „die Interessen und Absichten der Kommunen klar und die neuen Förderregeln für die Windenergie bekannt sind.“ Mittlerweile schreiben die SWS: „Durch die neue Abstandsregelung müssten voraussichtlich zwei der fünf geplanten Anlagen entfallen, was die Tragfähigkeit des gesamten Projekts infrage stellt.“ Auch aus dem Umkreis der SWBB hören wir, dass eine wirtschaftliche und ökologisch vertretbare Umsetzung eines Windparks auf dieser Fläche nicht mehr möglich sei. Wir sind gespannt, wie sich die Kommunen äußern werden.

Erste Genehmigungsanträge für Windkraftanlagen

Ende Juni 2025 wurden beim Landratsamt Böblingen die ersten Anträge auf Windrad-Baugenehmigung eingereicht. Den Anfang machten die Stadtwerken Sindelfingen für den Windpark „Sindelfinger Wald“ (BB-22), rasch gefolgt von den Stadtwerken Stuttgart für einen Windpark bei Jettingen (BB-07) und vom Projektierer iTerra für einen Park bei Rutesheim-Perouse (BB-32). Die Anträge umfassen insgesamt 13 Windtürme. Bis 1. September 2025 wurden dem Amt weitere acht Anlagen „vorgestellt“, aber noch nicht beantragt. Für Windkraftanlagen gilt ein „beschleunigtes“ Genehmigungsverfahren, welches viele Belange des Naturschutzes außen vor lässt.

Das Landratsamt hat bezüglich des geplanten Jettinger Windparks mit fünf Windrädern den Regionalverband Stuttgart um eine Stellungnahme gebeten. Dieser weist darauf hin, dass das Gebiet derzeit als Regionaler Grünzug G41 ausgewiesen ist und es – solange durch die Regionalversammlung noch keine abschließende Beschlussfassung zu BB-07 als Windkraftvorranggebiet erfolgt ist – höchstens im Rahmen eines Zielabweichungsverfahrens für Windkraft vorgesehen werden kann.

Über 200 Windräder im Kreis?

In einem im Mai 2024 vorgestellten Dokument „Klimaschutzkonzept 2.0“ fordert der Landrat, dass 3,85 Prozent der Kreisfläche mit Windkraftanlagen vollgestellt wird, damit die Stromerzeugung aus Windkraft von jetzt 0 bis zum Jahr 2030 auf 881GWh und dann über 1.762 GWh im Jahr 2035 bis auf 2.643 GWh 2040 vorangetrieben werden kann. Das Landratsamt erklärte uns, dass diese Daten auf dem Potenzial von 70 % der Windkraft-Vorranggebiete des Regionalverbandes und Angaben des Windatlas der Landesregierung beruhen. Welche Werte des Windatlas benutzt wurden und mit welchem Rechenvorgang sich daraus die genannten Daten ergeben, konnte uns die Behörde trotz mehrmaliger Nachfrage nicht mitteilen. Umgerechnet auf Windräder der 7,2 MW-Klasse bedeutet das — abhängig von den örtlichen Windverhältnissen –, dass sich im Jahr 2030 etwa 70 Windräder im Landkreis drehen sollen, bis 2035 dann 140 und im Jahr 2040 schließlich 210.

Die Landesanstalt für Umwelt (LUBW) hat auf Basis des Windatlas von 2019 für den Kreis Böblingen berechnet (bitte in der angezeigten Karte auf den Landkreis Ihrer Wahl klicken), dass 5,97 % der Kreisfläche mit zusammen 218 Windräder für die Windstromerzeugung geeignet seien und einen Jahresertrag von 2.137 GWh pro Jahr erwirtschaften könnten. Weitere 8,64 % der Kreisfläche mit 199 Windrädern und 1.938 GWh/a seien bedingt geeignet. Zum Vergleich: Die vom Regionalverband im Oktober 2023 vorgelegte Windkraft-Planung umfasst für den Kreis Böblingen Wind-Vorranggebiete auf 4,6 % der Kreisfläche.

Stellungnahme zum Regionalplan

Als unterste Landesbehörde und Träger öffentlicher Belange hat das Landratsamt Böblingen am 30.01.24 eine Stellungnahme zur Regionalplan-Fortschreibung abgegeben. Für das geplante Windkraft-Gebiet BB-14 weist es auf „nach Naturschutzrecht geschützte Biotope“ sowie auf Bestehen einer Wasserschutzzone III und eines Heilquellenschutzgebietes hin.
(Stellungnahme des Landratsamts)

Umweltausschuss diskutiert über Windkraft-Regionalplan

Am 04.12.2023 beschäftigte sich der Umweltausschuss mit dem Regionalplanentwurf zu Windkraft-Vorranggebieten und nahm diesen zur Kenntnis. „Eine Bewertung einzelner Standorte sollte nach Ansicht der Kreisverwaltung von den jeweiligen Städten und Gemeinden getroffen werden, die die örtlichen Verhältnisse am besten kennen und damit auch die Belange direkt vor Ort kompetent einbringen können“, heißt es in der Vorlage.
(Link zu KT Drs 286-2023)

Bereitmachung für die Windkraft-Genehmigungen

Am 25.09.2023 gab es eine Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses des Böblinger Kreistags, bei der es vordergründig um die Freigabe von zwei Planstellen für Tätigkeiten in solchen Genehmigungsverfahren ging. Die Beschlussvorlage befasste sich aber grundsätzlich mit dem derzeitigen Stand im Landkreis in Bezug auf Windkraftanlagen, weshalb wir das Dokument hier wiedergeben möchten:
(Link zu KT Drs 208_2023)

Diesen Denkanstoß haben wir den Kreisräten zukommen lassen:
(Link zu Brief an KT Ausschuss)

Windräder überall? So sähe es aus, wenn im Windkraft-Vorranggebiet BB-11 südöstlich von Altdorf eine Windkraftanlage errichtet würde. (Zur Bestimmung des Standortes und der Windrad-Bildgröße siehe hier.)

Die Initiative Lebenswertes Böblingen
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